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Lars Klingbeil, SPD-Bundesvorsitzender, spricht auf der 1.-Mai-Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in der Region Hannover. Die Veranstaltungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Tag der Arbeit standen in diesem Jahr unter dem Motto «Ungebrochen solidarisch».

© dpa/Julian Stratenschulte

Update

„Noch viel tun mit diesem Gesetz“: Klingbeil gegen späteres Inkrafttreten des Heizungsgesetzes

Das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition ist umstritten. SPD-Co-Vorsitzender Klingbeil lehnt eine zeitliche Verschiebung jedoch ab. Die FDP ist anderer Meinung.

| Update:

Die SPD ist nach den Worten ihres Co-Vorsitzenden Lars Klingbeil gegen eine zeitliche Verschiebung des umstrittenen Heizungsgesetzes von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

„Der 1.1.2024 ist der Tag, an dem das Gesetz in Kraft tritt“, sagte Klingbeil am Freitagabend im Interview mit Welt-TV am Rande einer Wahlkampfveranstaltung in Bremen zur Debatte über den Zeitplan für das Gesetz. Zugleich räumte Klingbeil ein: „Es gibt noch viel tun mit diesem Gesetz.“

Das Gesetz müsse jetzt verabschiedet werden, betonte Klingbeil. „Wenn wir das Ziel des Klimaschutzes und der Klimaneutralität jetzt wieder jahrelang hintenanstellen, dann tun wir nichts Gutes für die Erde, das Klima und die Generationen nach uns“, gab er zu bedenken.

Er könne sich aber vorstellen, dass es weitere Übergangsfristen in dem Gesetz zur Wärmewende im Gebäudebereich gibt. Schon jetzt gebe es in der Vorlage der Bundesregierung dreijährige Übergangsfristen, „und wir werden uns jetzt im Parlament genau angucken, ob es noch weitere Übergangsfristen braucht“.

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner, sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, es spreche „weiter viel für den 1. Januar 2024 als Startdatum. Es gibt eine hohe Dringlichkeit.“ Je früher der Einbau von Öl- und Gasheizungen ende, „umso besser“. Das Heizungsgesetz kann nicht zum 1. Januar 2024 starten“, befand hingegen der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse. Das Gesetz müsse „grundsätzlich überarbeitet werden“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Vor einer Befassung des Bundestags müssten Wirtschafts- und Bauministerium einen völlig neuen Gesetzentwurf erarbeiten.

Wärmepumpenproduzent plädiert für Verschiebung

Der Deutschland-Geschäftsführer des Wärmepumpenproduzenten Vaillant, Tillmann von Schroeter, plädierte für eine Verschiebung auf Januar 2025. „Ich denke, das verschafft vielen Menschen erst einmal Luft“, sagte er dem Nachrichtenportal „t-online.de“. Dann hätten sie Zeit, um sich umfassend zu informieren und gute Entscheidungen zu treffen.

Auch die Frage, welche Fördermaßnahmen es für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen geben soll, wird weiter diskutiert. Wirtschafts- und Bauministerium haben dazu Vorschläge gemacht, die Details sind aber noch offen.

„Wir reden da über viele Steuer-Milliarden, die sinnvoll und vor allem effektiv eingesetzt werden müssen“, sagte der FDP-Baupolitiker Daniel Föst den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Bei so hohen Summen und bei der gesellschaftlichen Relevanz muss das Parlament stärker eingebunden werden.“ Falls die Förderung in einer Richtlinie geregelt wird, kann diese ohne Beteiligung des Bundestags in Kraft treten.

„Die Eckpunkte der Förderung für den Heizungstausch, die vorgestellt wurden, müssen jetzt schnell konkretisiert werden“, forderte Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden gegenüber den Funke-Zeitungen. Das liege zwar bei den zuständigen Ministerien, „aber wir wollen als Fraktion klar machen, dass wir da noch Änderungsbedarf sehen.“ Die Förderung müsse sozial gerecht sein.

Kellner unterstützte den Vorstoß aus seiner Fraktion. „Ich finde den Vorschlag richtig. Die Förderung sollte sozial gestaffelt werden. Stärker noch, als das bisher geplant ist.“ Klingbeil forderte ebenfalls eine Förderung gerade für sozial Schwache sowie für die Mittelschicht.

Klingbeil forderte zudem eine vernünftige Förderung gerade für sozial Schwache sowie für die Mittelschicht. Zudem müsse Technologieoffenheit durchgesetzt werden. Vor allem aber müssten die Mieterinnen und Mieter davor geschützt werden, dass später die Kosten auf sie abgewälzt würden. (AFP)

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