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Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD)

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Brandenburg erneuert Schulgesetz : Novelle soll härteres Durchgreifen gegen Rechts ermöglichen

Das veraltete Schulgesetz Brandenburgs wird erneuert. Unter anderem soll dadurch das umfassende Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen an Schulen gestärkt werden.

Brandenburgs Schulen sollen schneller, konsequenter und rechtssicherer bei rechtsextremistischen Vorfällen, aber auch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen eingreifen können. Das sieht eine Novelle des Landesschulgesetzes vor, die Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) am Dienstag durch das Kabinett brachte.

Es sei „eine zeitgemäße Modernisierung“, erklärte Freiberg danach vor Journalisten. Das Gesetz stärke die Schulen auch bei der Digitalisierung, ermögliche zusätzlich Zeugnisse in digitaler Form und Distanzunterricht nicht nur in Ausnahmefällen und bei Havarien, aber auch den Einsatz von Assistenzkräften zur Entlastung der Lehrer.

Hingegen sieht das Gesetz bei dem bei Eltern hochumstrittenen Ü7-Verfahren beim Übergang von den Grundschulen auf Gymnasien und andere weiterführenden Schulen ab Klassenstufe 7 keine Änderungen vor. Grundlage sind da die Halbjahreszeugnisse in der sechsten Klasse, in Berlin dagegen die Zeugnisse nach Ende des Schuljahres. Und auch bei der generell freien Schulwahl bleibt es - also ohne Berücksichtigung des Wohnortes. Die Debatte darum tobt insbesondere in Potsdam oder Brandenburg an der Havel, wo Plätze an Gymnasien knapp sind, diese aber zunehmend von Kindern aus umliegenden Landkreisen besucht werden.

Schüler bekommen größere Rechtssicherheit

Freiberg war gleich nach seinem Amtsantritt in diesem Frühjahr wegen Rechtsextremismus-Fällen an Schulen mit bundesweiten Schlagzeilen unter Druck geraten. Nach dem Fall einer Schule in Burg mit zwei weggemobbten Lehrkräften, die Missstände publik gemacht hatten, war es jetzt wegen einer rechtsextremen Referendarin in Neuenhagen der Fall. Diese hatte trotz einer offiziellen, frühzeitigen Warnung des Verfassungsschutzes wochenlang weiter unterrichtet und war erst nach einem Tagesspiegel-Bericht beurlaubt worden.

Mit der Novelle werde das umfassende Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen an Schulen und auf Schulveranstaltungen gestärkt, und zwar Gesetzesebene, so Freiberg. Bei Rechtsextremismus-Vorfällen hat laut neuem Paragraf 64a „die Lehrkraft die Pflicht, den Verstoß sofort abzustellen und die Pflicht, sofort geeignete Maßnahmen gegenüber der Schülerin oder dem Schüler zu ergreifen“. Das Verfahren zur Prüfung einer Anordnung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sei „unverzüglich einzuleiten“. Freiberg nannte ein Beispiel: „Es ermöglicht, Kindern in der konkreten Situation sofort von der Schule zu verweisen.“ In Abstimmung mit Justiz- und Innenministerium gebe es ein Rundschreiben, wann und wie Strafanzeigen zu erfolgen hätten.

Online-Unterricht wird ausgeweitet

Bei den digitalen Neuerungen geht es laut Freiberg darum, dass Schulen auch Distanzunterricht „als zusätzliche Unterrichtsform“ stärker nutzen dürfen. „Digitaler Unterricht ist kein Notnagel, gerade in einem Flächenland wie Brandenburg nicht“, sagte Freiberg. So laufe ein Modellversuch, wo Oberstufenzentren in der Prignitz, Spree-Neiße, Potsdam und Dahme-Spreewald digitalen Unterricht proben, es für die Jahrgangsstufe 11 gemeinsamen hybriden Unterricht von zwei Schulen in Strausberg und Schwedt gebe.

Dass die Ü7-Verfahren und auch das Prinzip der freien Schulwahl nicht angetastet werden, begründete Freiberg mit den langen Vorarbeiten an der Novelle. Dieses System sei „stabil und über die Jahre gewachsen“, sagte er. Erst diesen Sommer habe vor allem Potsdam die Debatte um das Wohnortprinzip begonnen, so Freiberg: „Es wäre zu spät gewesen.“ Er rechne aber damit, dass diese Fragen auch im parlamentarischen Verfahren eine Rolle spielen werden.

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