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ARCHIV - Ein Justizbeamter geht durch einen Zellentrakt der Justizvollzugsanstalt (JVA) im Luckauer Ortsteil Duben (Dahme-Spreewald). Foto: Hannibal/dpa (zu dpa «Brandenburg will hohen Krankenstand unter Gefängniswärtern senken» vom 30.03.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

© picture alliance / dpa/Michael Hanschke

Zu Unrecht hinter Gittern: Brandenburg zahlt tausende Euro für Haftentschädigungen

An insgesamt zehn Personen musste das Land Brandenburg im vergangenen Jahr rund 120.000 Euro zahlen. Gemessen an der Zahl der Anträge sei das nicht viel, heißt es.

Von Wilhelm Pischke, dpa

Brandenburg hat in den vergangenen Jahren jeweils Tausende Euro für Haftentschädigungen gezahlt. Im vergangenen Jahr wurden zehn Personen mit einer Gesamtsumme von rund 120.000 Euro entschädigt, wie ein Sprecher des Justizministeriums erklärte. Die Staatskasse entschädigt somit jene, die zu Unrecht hinter Gittern saßen.

So wurden 2021 nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) im Zuge eines Verfahrens sogar 140.000 Euro als Haftentschädigung gezahlt - ein Höchstwert. In den Jahren vorher lagen die Zahlungen höchstens im fünfstelligen Bereich, wie aus einer Statistik des Justizministeriums hervorgeht.

Der Pauschalbetrag für die staatliche Entschädigung bei einer unberechtigten Freiheitsentziehung war im Herbst 2020 deutlich angehoben worden - von 25 auf 75 Euro pro Tag. Seitdem ist die Summe der jährlich gezahlten Entschädigungen sechsstellig.

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amtsgerichtliche Wiederaufnahmeverfahren in den vergangenen zehn Jahren endeten in einem Freispruch.

Wie die Entschädigungen zustande kamen, geht aus der Statistik nicht hervor. Ob die Haftentschädigung nach einem Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren oder beispielsweise nach der Einstellung eines Verfahrens nach erlittener Untersuchungshaft ausgezahlt worden seien, sei demnach nicht ablesbar, führte der Sprecher des Ministeriums aus.

Die Zahl der Entschädigungen sei gemessen an den Anträgen für ein Wiederaufnahmeverfahren vergleichsweise gering, sagte der Sprecher. „Von den 376 amtsgerichtlichen Wiederaufnahmeverfahren zugunsten der Verurteilten endeten zwölf mit einem Freispruch. Bei den 59 landgerichtlichen Wiederaufnahmeverfahren kam es im Zeitraum von 2013 bis 2023 zu keinem Freispruch.“

Vor kurzem war ein Mann in München nach 13 Jahren im Gefängnis freigelassen worden. Grund waren neue Gutachten, die untermauerten, dass er das ihm vorgeworfene Tötungsdelikt nicht begangen habe. Dem Mann steht nun eine Entschädigung von 75 Euro pro Hafttag zu und auch materieller Schadenersatz, der noch beziffert werden muss. „Ich werde keine Freudensprünge machen“, hatte der Mann nach seinem Freispruch gesagt. „Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg.“ (dpa)

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