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Der Beschluss wurde immer noch nicht umgesetzt.

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Keine Liste mit Abtreibungspraxen auf Website: Potsdam hat Beschluss immer noch nicht umgesetzt

Schon 2019 hatten sich die Stadtverordneten für die Auflistung entschieden - passiert ist seither wenig. Das Autonome Frauenzentrum Potsdam kritisiert deswegen die Verwaltung.

Am 28. September ist der internationale Tag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen – aus diesem Anlass kritisiert das Autonome Frauenzentrum Potsdam die Politik der Stadt: Noch immer gebe es auf der Webseite der Landeshauptstadt keine Liste von Abtreibungspraxen in Potsdam, obwohl dies bereits im November 2019 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden war.

„Bis heute ist die Stadtverwaltung diesem Beschluss nicht nachgekommen“, sagt Heiderose Gerber, Leiterin des Autonomen Frauenzentrums. „Es gibt auf der Webseite der Landeshauptstadt lediglich einen Link zur Bundesärztekammer, bei der über eine Postleitzahl-Suche Praxen angezeigt werden.“ Auf der Webseite finden sich nur Adressen und Kontaktmöglichkeiten für Beratungsstellen.

Heiderose Gerber, Leiterin des Autonomen Frauenzentrums, kritisiert die Stadtverwaltung.

© Ottmar Winter

Auch die Fraktion Die Andere hatte in der Vergangenheit die Untätigkeit der Verwaltung kritisiert, die in den vergangenen Monaten verschiedene Gründe vorgebracht hatte, warum die Liste immer noch nicht online ist: So hieß es unter anderem, man recherchiere noch, oder die Abfrage aller Praxen sei nicht leistbar. Die Bundesärztekammer listet fünf Praxen in Potsdam und zwei in Werder (Havel).

Das Ernst von Bergmann-Klinikum taucht erstaunlicherweise nicht in der Liste der Bundesärztekammer auf. „Als städtisches Unternehmen hat das EvB Vorbildfunktion und sollte dazu beitragen, Schwangerschaftsabbrüche zu entstigmatisieren und Informationen niedrigschwellig bereitzustellen“, sagt Heiderose Gerber. Zwar stellt das Klinikum auf seiner Webseite Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereit, dies sei jedoch kein Ersatz für den Eintrag in die Liste der Bundesärztekammer, so Gerber.

Dabei ist die rechtliche Lage nach der Abschaffung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche spätestens seit Juli 2022 eindeutig: Mit der Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch können Praxen und Kliniken über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren, ohne eine Anzeige durch Abtreibungsgegner:innen zu riskieren.

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