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Ein Wildschwein wühlt im Gut Leidenhausen das Erdreich auf.

© dpa/Oliver Berg

Seit zwölf Monaten keine neuen Fälle: Schweinepest-Entwarnung im Brandenburger Uckermark-Kreis

Die Einschränkungen für die Land- und Forstwirtschaft können aufgehoben werden. Von ursprünglich elf Kerngebieten im Land existieren noch drei.

In der Uckermark kann der letzte zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest ausgewiesene Sperrbezirk aufgehoben werden. Das teilte das Potsdamer Verbraucherschutzministerium am Donnerstag mit. Demnach wurden seit mehr als zwölf Monaten in der Region keine neuen Fälle der Tierseuche mehr festgestellt. Nun könne der Landkreis die dort geltenden Regeln für Land- und Forstwirtschaft per Allgemeinverfügung aufheben.

Entwarnung für die Schweinehalter gibt es allerdings noch nicht: Der Transport von Hausschweinen zur Schlachtung zu einem Schlachthof außerhalb der Sperrzone II ist erst mit deren Aufhebung durch die EU-Kommission möglich. Auch die vorhandenen Schweinepest-Zäune bleiben zunächst bestehen. In den nächsten sechs Monaten schließt sich eine Screenings-Phase an, in der die Region besonders überwacht wird, und der Schwarzwildbestand weiter deutlich reduziert werden muss.

Seit September 2020 wurde die Afrikanische Schweinepest aus Westpolen über einwandernde Wildschweine auf der gesamten Länge der polnisch-brandenburgischen Grenze in das Land Brandenburg eingetragen. Ihre Bekämpfung war jedoch erfolgreich: Von ursprünglich elf Kerngebieten existieren heute nur noch drei, die sich in den Kreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz befinden. Eine Ausbreitung der Seuche nach Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen konnte erfolgreich verhindert werden.

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