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Sparen für die Rente: Mehr als 17 Millionen Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Betriebsrente.

© imago/Jürgen Schwarz

Exklusiv

2,8 Millionen Menschen betroffen: Dutzende Pensionskassen haben große Probleme

Ein Drittel der Pensionskassen ist in Schwierigkeiten, offenbart die Bundesregierung. In 29 Fällen genehmigt die Aufsicht geringere Renten für künftige Beiträge.

Als Andrea Nahles noch Rentenministerin war, lag ihr ein Thema besonders am Herzen: die Betriebsrenten. Die Zusatzrente sei „eine sehr wichtige Ergänzung der jetzigen Altersvorsorge“, sagte die heutige SPD-Chefin und brachte in der vergangenen Legislaturperiode eine Reform der Betriebsrenten auf den Weg. Die sollte dafür sorgen, dass noch mehr Arbeitnehmer über ihren Betrieb Rücklagen für das Alter bilden sollen.

17,5 Millionen Menschen, die einen sozialversicherungspflichtigen Job haben, tun das derzeit. Sie haben bereits Ansprüche auf eine spätere Betriebsrente erworben. Durchschnittlich 123 Euro zahlen sie dafür im Monat ein – in der Hoffnung auf ein auskömmliches Polster. Heutige Betriebsrentner bekommen im Schnitt 418 Euro monatlich, doch was die heutigen Einzahler später erhalten werden, ist ungewiss.

45 Pensionskassen haben Probleme - 2,8 Millionen Menschen sind betroffen

Denn viele der Pensionskassen, bei denen Arbeitnehmer sparen, sind angeschlagen. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen, die dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt. Mit 45 der 137 Pensionskassen führt die Finanzaufsicht Bafin intensivere Gespräche, betroffen sind 2,8 Millionen künftige und heutige Betriebsrentner – und enorme Summen. Die 300.000 Rentner, die bei diesen Pensionskassen versichert sind, beziehen Renten von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.

Eingezahlt werden in diese Kassen 2,1 Milliarden Euro pro Jahr. Kassen, die wie die Bafin sagt, Gefahr laufen, dass ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, um auch bei weiter anhaltenden Niedrigzinsen ihre vollen Leistungen zu erbringen. Sehr ernst ist die Lage bei zehn Anbietern – und 130.000 Menschen, die über diese Kassen sparen oder von ihnen bereits eine Rente erhalten. Renten in Höhe von 130 Millionen Euro stehen im Feuer.

Welche Anbieter betroffen sind, sagt die Regierung nicht

„Die andauernde Niedrigzinsphase und der demographische Wandel stellen Pensionskassen vor große Herausforderungen“, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Christine Lambrecht (SPD), in ihrer Antwort auf die Anfrage der Grünen. Welche Anbieter betroffen sind, verrät die Regierung nicht. „Es ist damit zu rechnen, dass die Veröffentlichung der Namen der Pensionskassen im konkreten Kontext deren Wettbewerbsfähigkeit schaden wird“, heißt es zur Begründung.

Doch was die Versicherer schützt, könnte den Kunden schaden. Indem sie nämlich weiter Beiträge an Einrichtungen zahlen, die ihnen später geringere Renten zahlen als finanziell besser aufgestellte Konkurrenten. „Der Lebensstandard vieler Menschen im Alter hängt von den Auszahlungen ihrer Pensionskassen ab“, gibt Gerhard Schick, Finanzexperte der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen zu bedenken. Sie hätten ein Anrecht darauf zu erfahren, wie es um ihre Kasse steht und ob sich Beiträge noch lohnen. „Wer will schon über eine marode Brücke gehen?“, mahnt Schick mehr Transparenz an.

Bafin: Ohne zusätzliches Kapital können einige Kassen nicht mehr volle Leistung bringen

„Pensionskassen sind von der Niedrigzinsphase besonders betroffen“, sagt auch der Chef der Versicherungsaufsicht bei der Bafin, Frank Grund. Viele Anbieter hätten bereits seit Jahren Gegenmaßnahmen getroffen. „Ohne zusätzliches Kapital von außen werden aber einige Pensionskassen nicht mehr ihre vollen Leistungen erbringen können“, sagte der oberste Versicherungsaufseher dem Tagesspiegel.

Die Aufsicht versucht, mit den angeschlagenen Kassen Wege zu finden, um Leistungskürzungen zu verhindern. Von den 45 Problemunternehmen fordert die Bafin zusätzliche Berichte und Unterlagen an. Dennoch hat die Aufsicht Einschnitte zu Lasten der Versicherten in der Vergangenheit nicht verhindern können. In einem Fall wurden sogar bereits bestehende Anwartschaften gekürzt, in 29 Fällen stimmte die Bafin zu, dass der Rentenfaktor für künftige Beiträge gekürzt wird. Das heißt: Aus dem künftig angesparten Kapital wird später eine geringere Rente gezahlt. Jüngste Fälle: die Gerling Versorgungskasse und die Versorgungskasse Deutscher Unternehmen. In acht Fällen wurden Bestände übertragen oder verschmolzen.

Zuerst müssen die Arbeitgeber einspringen

„Leistungskürzungen sollten wirklich das letzte Mittel sein, sonst bricht das Vertrauen in die Altersvorsorge endgültig weg“, meint der Grünen-Finanzexperte Schick. „Wir brauchen eine faire Lösung der Folgen aus der Finanzkrise“. Tatsächlich müssen in erster Linie die Arbeitgeber die entstehende Lücke füllen. Doch wenn sie dazu nicht in der Lage sind oder Insolvenz angemeldet haben, liegt der schwarze Peter bei den Arbeitnehmern und den Rentnern. Es sei denn, die Unternehmen besorgen sich Geld von anderer Stelle, etwa von ihren Trägerunternehmen oder den Aktionären.

Nach Angaben der Bundesregierung hat in den letzten Jahren ein Drittel der Pensionskassen auf diesen Kanälen zusätzliche Mittel bekommen. Von 2008 bis 2017 haben 25 Pensionskassen Nachrangdarlehen begeben, also quasi Kredite aufgenommen, und Genussrechte aufgelegt. Das Volumen liegt bei 455 Millionen Euro. Das Problem: Die Zinsen für die Nachrangdarlehen und Genussrechte treiben die Kosten weiter in die Höhe. Nach Angaben der Bundesregierung betrug die durchschnittliche Verzinsung dieser Finanzierungsinstrumente in den vergangenen zehn Jahren vier Prozent, allerdings lagen die Durchschnittszinsen in einigen Jahren mit 6,2 oder 6,3 Prozent auch durchaus höher. Schick fordert, dass auch die Halter von Nachrangdarlehen bei Leistungskürzungen in die Pflicht genommen werden müssen.

Versicherungsverband: Leistungen sind garantiert

Der Versicherungsverband GDV räumte an, dass Pensionskassen unter den anhaltenden Niedrigzinsen besonders stark leiden, betonte aber, dass die Pensionskassen der Versicherer anders als Betriebs-oder Branchen-Pensionskassen seit 2011 eine Zinszusatzreserve aufbauen. "Die Bildung einer Zinszusatzreserve ist für Lebensversicherungen und deren Pensionskassen vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um die langfristigen Garantien in Zeiten niedriger Zinsen zusätzlich abzusichern", hieß es in einer Mitteilung des Verbands. Versicherer-Pensionskassen würden ihre Leistungen an Kunden wie Lebensversicherer garantieren. Zudem seien sie Mitglieder im gesetzlichen Sicherungsfonds Protector.

Die Zinsen sinken

Weil die Versicherer für ihre Kapitalanlagen immer weniger Rendite bekommen, sinkt die Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer, die in die Pensionskassen einzahlen. Lag der durchschnittliche Rechnungszins – also das, was die Pensionskassen für die Laufzeit des Vertrages garantieren – vor zehn Jahren noch bei 3,64 Prozent, so waren es im vergangenen Jahr gerade einmal 3,01 Prozent.

Verbraucherschützer fordern als Alternative für die Altersvorsorge ein öffentliches Basisprodukt, das ohne Gewinnerzielung einen kostengünstigen Standardweg ermöglicht. „Wenn von den Menschen verlangt wird, dass sie neben der gesetzlichen Rente privat vorsorgen, dann muss es hierfür auch endlich ein zuverlässiges und gutes Instrument geben“, meint auch Schick. Die Union und die SPD würden ein solches Instrument aber seit Jahren blockieren, kritisiert der Grüne. Dabei gibt es aus Sicht Schicks hier großen Bedarf. „Wir brauchen eine klare Verpflichtung für alle Arbeitgeber, kapitalgedeckte Altersvorsorge anzubieten.“

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