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Wirtschaft: an Gabriele Francke Verbraucherzentrale Berlin

Privatpatienten ohne Schutz?

Ich habe mir im vergangenen August ein Angebot für eine private Krankenvollversicherung machen lassen. Im Dezember teilte mir der Versicherer mit, der Tarif habe sich inzwischen um 20 Prozent verteuert. Auch meine private Krankenzusatzversicherung, die ich schon seit jeher habe, ist zum 1. Januar um 15 Prozent gestiegen. Ist das zulässig?

Sich für den Fall der Krankheit abzusichern, ist teuer. Davon können nicht nur die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ein Lied singen, sondern auch Privatversicherte auf Grund von Prämienerhöhungen. Während die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung einkommensabhängig sind, zahlen Privatversicherte nach Eintrittsalter, Geschlecht und Vorerkrankungen. In die Berechnung der jeweiligen Prämie werden noch versicherungsmathematische Grundlagen mit statistischen Daten sowie die Bildung von Altersrückstellungen einbezogen. Die Berechnungsgrundlagen für die Prämie werden durch einen so genannten verantwortlichen Aktuar kontrolliert. Das gesamte Verfahren ist im Versicherungsaufsichtsgesetz und in der Kalkulationsverordnung geregelt.

Bei Altverträgen ist in den Versicherungsbedingungen vorgesehen, dass ein unabhängiger Treuhänder die Prämienerhöhung genehmigt. Auch hierfür gelten die Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Geregelt ist auch, dass bis zum 60. Lebensjahr ein Prämienzuschlag zur Bildung der Altersrückstellung zu erheben ist. Keine gesetzliche Regelung gibt es hinsichtlich der Höhe der Tarife. Deshalb sollte vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung ein Preis-Leistungs-Vergleich durchgeführt werden. Bei laufenden Verträgen gibt es bei Prämienerhöhungen ein Kündigungsrecht des Versicherten. So weit, so gut, aber beim Versicherungswechsel werden wieder Eintrittsalter, Geschlecht oder Vorerkrankungen beim jeweiligen Tarif zugrunde gelegt. Die Altersrückstellungen sind verloren – das ist nicht unproblematisch.

Ein Wechsel zu einem anderen Unternehmen lohnt sich daher nur selten, genau genommen nur bei jungen und gesunden Menschen. Möglich und gesetzlich geregelt ist der Wechsel in einen anderen Tarif des Unternehmens.Foto: Thilo Rückeis

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