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Wolfgang Hatz, ehemaliger Audi-Ingeneur, auf dem Weg zur Urteilsverkündung am 27. Juni.

© dpa/Peter Kneffel

Update

Audi-Dieselprozess: Ex-Audi-Chef Stadler legt Revision ein

Die Anklage hatte für den Ingenieur Wolfgang Hatz eine mehrjährige Haftstrafe gefordert. Ex-Audi-Vorstandschef Rupert Stadler wurde zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.

| Update:

Die Staatsanwaltschaft München hat Revision gegen die Bewährungsstrafe für den ehemaligen Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, eingelegt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

Auch der ehemalige Vorstandschef des Ingolstädter Autobauers, Rupert Stadler, hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München eingelegt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Stadler war nach einem Deal zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Betrugs verurteilt worden. Zudem soll er 1,1 Millionen Euro zahlen.

Die Wirtschaftsstrafkammer hatte Hatz vor einer Woche zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt. Der langjährige Chef der Motorenentwicklung bei Audi und spätere Porsche-Vorstand hatte die Manipulation der Abgassteuerung bei großen Dieselmotoren gestanden.

Er veranlasste die Software-Tricks bei den Grenzwerten

Er veranlasste die Ausgestaltung der Software, mit der die Stickoxid-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten wurden, aber nicht mehr auf der Straße. Damit sparten sich die Autobauer den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung.

Die Anklage hatte für den 64-Jährigen eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Hatz hatte bis Juni 2018 neun Monate in Stadelheim in Untersuchungshaft gesessen.

Rupert Stadler war Audi-Vorstandsvorsitzender.

© dpa/Matthias Schrader

Stadler war wegen Betrugs durch Unterlassen zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt worden.

Er hatte die Manipulationen nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos in Deutschland viel zu spät gestoppt. In seinem Fall hatte die Staatsanwaltschaft der Bewährungsstrafe schon im Prozess zugestimmt.

Wolfgang Hatz sowie ein weiterer Ingenieur hatten laut Urteil ab 2008 dafür gesorgt, dass Abschalteinrichtungen in die Abgassteuerungen eingebaut wurden. Damit hielten die Autos Grenzwerte auf dem Prüfstand ein, auf der Straße aber nicht.

Ziel war es, sich den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung zu sparen, nachdem sich die Techniker des Konzerns verrechnet hatten. Der Volkswagen-Konzern wollte damals mit dem „Clean Diesel“ den US-Markt erobern. Die Entwickler standen unter Zeit- und Erfolgsdruck.

Die Kammer legte den Angeklagten einen Schaden von 2,3 Milliarden Euro zur Last, denn ein Großteil der Fahrzeuge war in den USA verkauft worden und hatte dort nach Aufdeckung des Betrugs nach US-Gesetz nur noch Schrottwert. (dpa)

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