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Die Vergütung der Verwalter: Die Masse macht’s

Das Honorar, das Lehman-Verwalter Michael Frege erwarten darf, toppt deutlich den bisherigen Spitzenverdiener in Deutschland: Klaus Hubert Görg, Insolvenzverwalter des Essener Warenhaus- und Touristikkonzerns Arcandor, strich für seine Dienste gut 32 Millionen Euro ein und erntete dafür viel Kritik. Arcandor-Gläubiger gingen sogar gerichtlich gegen Görgs hohe Entlohnung vor, jedoch ohne Erfolg.

Das Honorar, das Lehman-Verwalter Michael Frege erwarten darf, toppt deutlich den bisherigen Spitzenverdiener in Deutschland: Klaus Hubert Görg, Insolvenzverwalter des Essener Warenhaus- und Touristikkonzerns Arcandor, strich für seine Dienste gut 32 Millionen Euro ein und erntete dafür viel Kritik. Arcandor-Gläubiger gingen sogar gerichtlich gegen Görgs hohe Entlohnung vor, jedoch ohne Erfolg. Schlecker-Verwalter Arndt Geiwitz könnte mit etwa 15 Millionen Euro für seine Dienste bei der Drogeriemarktkette rechnen. Die Verwalter verweisen in der Diskussion um ihre Entlohnung auf die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV). Sie koppelt die Grundvergütung an die Höhe der Masse, die der Verwalter für die Gläubiger des Pleiteunternehmens retten kann. Laut Paragraf 2 erhält er von den ersten 25 000 Euro der Insolvenzmasse 40 Prozent, von dem weiteren Betrag bis 50 000 Euro 25 Prozent, bis 250 000 Euro sieben Prozent. Liegt die Insolvenzmasse oberhalb von 50 Millionen Euro, stehen dem Verwalter noch 0,5 Prozent zu. Allerdings gibt es großen Spielraum bei den Zuschlägen, die das Gericht erlauben kann, etwa wenn – wie in den Fällen von Görg und Frege – die Verfahren besonders komplex oder langwierig sind. Viele Insolvenzverwalter, zum Beispiel Ottmar Hermann, der sich um die Pleite des Baukonzerns Holzmann kümmert oder Helmut Schmitz, der den Maschinenbaukonzern Babcock-Borsig abwickelt, warten jahrelang auf ihr Geld. Denn es kann erst fließen, wenn die Masse endgültig feststeht. Der Verwalter stellt dann einen Vergütungsantrag, der vom Gläubigerausschuss geprüft wird. Den Betrag setzt schließlich der Richter fest.

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