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Wirtschaft: Die Mauer fällt jetzt auch bei den Anwälten Verfassungsrichter erklären Abschlag Ost für unzulässig

Karlsruhe / Berlin (ukn/pet). Dreizehn Jahre nach der Wiedervereinigung erhalten Rechtsanwälte in den neuen und alten Bundesländern die gleichen Honorare.

Karlsruhe / Berlin (ukn/pet). Dreizehn Jahre nach der Wiedervereinigung erhalten Rechtsanwälte in den neuen und alten Bundesländern die gleichen Honorare. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag den Gebührenabschlag von zehn Prozent für verfassungswidrig, die Regelung darf jedoch noch bis zum 31. Dezember 2003 angewendet werden. Mit dem Urteil hatte die Verfassungsbeschwerde einer Dresdener Rechtsanwältin Erfolg. Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßten das Urteil ausdrücklich.

Der Gebührenabschlag war im Einigungsvertrag von 1990 festgelegt worden und sollte den unterschiedlichen finanziellen Verhältnissen in Ost und West Rechnung tragen. Ursprünglich betrug der Abschlag zwanzig Prozent, 1996 wurde er auf zehn Prozent gesenkt. Anwälte mit Kanzleisitz in Berlin waren jedoch vom Abschlag ausgenommen.

Der Erste Senat urteilte jetzt, dass die Unterschiede zwischen den beiden Gruppen nicht derart gewichtig seien, dass sie die ungleiche Behandlung noch rechtfertigten. Begründet wurde das vor allem mit der Änderung der Anwaltsordnung. Konnten Anwälte bis zum Jahr 2000 im Wesentlichen nur an ihrem Gerichtsort an Amts und Landgerichten auftreten, können sie nun im ganzen Bundesgebiet Mandanten vor den Gerichtsinstanzen vertreten. Durch Wegfall der regionalen Bindung können nun auch West-Anwälte im Beitrittsgebiet Fälle übernehmen; sie erhalten trotzdem das volle Honorar, da für den Gebührenabschlag der Kanzleisitz ausschlaggebend ist. Umgekehrt gilt für einen Ost-Anwalt die Absenkung auch dann, wenn er in den alten Bundesländern auftritt.

Auch nach dem Urteil werden viele Rechtsstreitigkeiten in den neuen Ländern billiger sein als vergleichbare Fälle im Westen. Grund ist, dass die Streitwerte im Westen weiterhin höher sind, wonach sich die Gebühr richtet. Die Bundesrechtsanwaltskammer forderte die Bundesregierung daher erneut auf, die „seit langem zugesagte Strukturreform“ der Rechtsanwaltsgebühren bald in Angriff zu nehmen. „Die Gebühren sind seit 1994 unverändert geblieben“, sagte Bernhard Dombek, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. (Aktenzeichen:1 BvR 487/01)

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