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Wirtschaft: Fristverlängerung zur Rentenversicherung

BERLIN (sm/HB). Die Frist für die Befreiung von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung von arbeitnehmerähnlichen Selbständigen wird verlängert.

BERLIN (sm/HB). Die Frist für die Befreiung von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung von arbeitnehmerähnlichen Selbständigen wird verlängert. Damit kommt Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) einer Empfehlung der Kommission "Scheinselbständigkeit" nach, die von der Bundesregierung zur Überprüfung der am 1. Januar 1999 auf Vorschlag von Riester eingeführten Neuregelungen eingesetzt worden war.

Der Arbeitsminister will dem Bundeskabinett noch im Juli einen Gesetzentwurf zur Beschlußfassung vorlegen, nach dem die Befreiungsfrist bis zum 31. Dezember 1999 verlängert wird. Nach dem geltenden Recht konnten sich arbeitnehmerähnliche Selbständige durch Nachweis einer angemessenen anderen Altersvorsorge nur bis Ende Juni von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen von Riesters Korrektur-Entwurfs soll auch über Änderungen bei der Erfassung von sogenannten Scheinselbständigen entschieden werden. Nach Auffassung der Grünen darf es bei der Einstufung als Scheinselbständige keine Rolle mehr spielen, ob der Auftragnehmer nur Familienangehörige beschäftigt oder nur für einen Auftraggeber tätig ist.

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