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Erfahrung zahlt sich aus. Wer viele Berufsjahre vorweisen kann oder seinem Unternehmen lange Jahre treu war, verdient oft mehr als jüngere Kollegen. Doch das kann für Streit sorgen. Immer mehr jüngere Arbeitnehmer versuchen, vor Gericht eine Gleichbehandlung zu erzwingen.

© Ulrich Baumgarten / vario images

Begünstigung Älterer?: Gleicher Urlaub für alle

Dürfen Ältere vom Arbeitgeber oder per Tarifvertrag begünstigt werden? Manche Gerichte sagen Nein.

Alter zahlt sich aus. Mehr Urlaub, mehr Geld, längere Kündigungsfristen – solche oder ähnliche Regelungen finden sich in vielen Tarifverträgen. Doch was jahrzehntelang Bestand hatte, wird jetzt zunehmend infrage gestellt: Sind Privilegien für Ältere mit dem europarechtlich gebotenen Gleichheitssatz, dem europarechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen Alters und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar? Oder anders gesagt: Ist eine Besserstellung Älterer eine – unzulässige – Diskriminierung der Jüngeren?

Immer häufiger landen solche Klauseln vor Gericht, weil Jüngere sich eine Ungleichbehandlung nicht mehr gefallen lassen wollen. Oft mit Erfolg. So kassierte kürzlich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf eine Regelung im Tarifvertrag für den nordrhein-westfälischen Einzelhandel, nach der ältere Mitarbeiter mehr Urlaub bekommen als junge. Der Klägerin, einer 24-jährigen Kassiererin, standen bei einer Sechs-Tage-Woche 34 Urlaubstage zu, Kollegen ab dem 30. Lebensjahr 36. Rechtswidrig, urteilte das Gericht.

Müssen Ältere jetzt damit rechnen, dass ihnen Urlaubstage gestrichen oder das Gehalt gekürzt wird? „Nein“, sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtsexpertin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). „Wenn sich herausstellt, dass jemand rechtswidrig benachteiligt wird, wird eine Angleichung nach oben vorgenommen.“ Das heißt: Jüngere bekommen dann genauso viel Urlaub oder Geld wie ihre älteren Kollegen. Auch im Düsseldorfer Fall kürzten die Richter nicht den Urlaubsanspruch der älteren Beschäftigten, sondern sprachen der Klägerin zusätzliche Urlaubstage zu. Dennoch rechnen Gewerkschafter damit, dass solche Gerichtsentscheidungen nicht spurlos an denen vorbeigehen werden, die jetzt noch zu den Bessergestellten zählen. Denn die Arbeitgeber dürften bei späteren Tarifverhandlungen versuchen, einen gemeinsamen Standard für alle zu finden. Und das könnte durchaus zu Einbußen für ältere Beschäftigte führen: Jüngere bekämen unterm Strich ein bisschen mehr, Ältere ein bisschen weniger.

Werden jetzt reihenweise Tarifverträge aufgehoben? Diese Gefahr sieht Juristin Perreng nicht. „Nur wenn die Differenzierung ausschließlich mit dem Alter begründet wird, gibt es Probleme“, sagt sie. „Man braucht plausible Erklärungen für die unterschiedliche Behandlung.“ Plausible Erklärungen für mehr Gehalt oder einen besseren Kündigungsschutz können etwa die längere Betriebszugehörigkeit und die damit verbundene Betriebstreue sein. Auch dem wachsenden Regenerationsbedürfnis Älterer dürften Arbeitgeber weiterhin mit einem höheren Urlaubsanspruch Rechnung tragen.

Das sieht auch Roland Wolf, Arbeitsrechtsexperte der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), so. „Es gibt keinen Tarifvertrag mehr, der nur auf das Alter abstellt“, betont er. Tatsächlich stecken hinter den Privilegien für Ältere viele Motive – der Versuch, eine gute Altersmischung im Betrieb zu finden, genauso wie der Wunsch, Familien mehr gemeinsame Zeit zu verschaffen.

Fragt sich nur, ob diese Überlegungen vor Gericht Bestand haben. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Urteilen – die meisten stammen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Luxemburger Richter billigten Regelungen in Tarifverträgen, nach denen das Arbeitsverhältnis von Piloten automatisch mit 52, das von Gebäudereinigern mit 65 Jahren endet. Dagegen brüskierten die Europarichter den deutschen Gesetzgeber, indem sie im „Kücükdeveci“-Fall kurzerhand einen Kündigungsschutzparagrafen für unwirksam erklärten. Die Norm hatte Beschäftigungszeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, bei der Berechnung der Kündigungsfrist unberücksichtigt gelassen. Damit sollten junge Leute leichter Jobs finden. Der EuGH machte das nicht mit.

Viele Verfahren sind noch anhängig – darunter zahlreiche, die Grundfragen des deutschen Kündigungsrechts berühren. So muss der EuGH entscheiden, ob das Alter bei der Sozialwahl weiterhin ein maßgebliches Kriterium sein darf oder nicht. Auch die bisherige Praxis, dass ältere Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, bei Sozialplänen keine Abfindung mehr bekommen, wird von den Luxemburger Richtern überprüft.

Das Verfahren, das finanziell die größten Auswirkungen haben könnte, betrifft den öffentlichen Dienst. Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sah vor, dass Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nach einigen Dienstjahren automatisch in höhere Altersstufen rutschten und mehr Geld bekamen. Daher verdienten ältere Angestellte mehr als ihre jüngeren Kollegen – für dieselbe Arbeit. Der BAT ist inzwischen abgeschafft und durch den neuen TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) ersetzt, doch das Problem besteht fort. Zwar enthält der TVöD selbst keine automatischen Alterssprünge mehr, aber die Einstufung in den neuen Tarifvertrag wurde nach dem vorgenommen, was die Betroffenen unter dem BAT erreicht hatten. „Der Besitzstand wurde tradiert“, sagt Jurist Wolf.

Die mögliche Konsequenz bringt manchen Kämmerer um den Schlaf: Sollte der EuGH die Altersstaffelung des BAT für unwirksam erklären und nachträgliche Korrekturen erlauben, könnten alle Beschäftigten verlangen, im Nachhinein in die höchste Altersstufe des BAT eingeordnet zu werden. Diese Einstufung müsste dann im TVöD übernommen werden. Millionen Beschäftigte könnten dann Gehaltserhöhungen einfordern.

Wie der EuGH entscheiden wird, lässt sich schwer vorhersagen. Eines aber ist klar: Das Thema wird wichtiger. Wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz anfangs belächelt, berufen sich heute immer mehr Arbeitnehmer auf das Gleichbehandlungsgebot. Auch vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht. „Das Interesse ist sehr stark“, sagt Inken Gallner vom Bundesarbeitsgericht.

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