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Einer der häufigsten Mängel in einer Mietwohnung: Ein Wasserschaden.

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Mietminderung bei Mängeln: Was tun, wenn die Hausverwaltung nicht in die Gänge kommt?

Ist die Heizung defekt oder tropft es von der Decke, haben Mieter oft wochenlang Ärger. Manchmal verschleppen Vermieter oder Hausverwaltung das Problem. So schaffen Sie Abhilfe.

Ausgerechnet in der kalten Jahreszeit fällt die Heizung aus. Die Fenster sind undicht und lassen Lärm durch und manchmal auch Regenwasser. Oder es tropft plötzlich von der Decke, weil ein altes Wasserrohr ein Leck hat. Wer zur Miete wohnt, wird früher oder später einmal mit so einem Ärgernis konfrontiert.

Die Mehrheit der Deutschen wohnt zur Miete. Und angesichts des angespannten Wohnungsmarktes wird sich daran auch nichts ändern. Mehr noch: Wer sich länger mit einem Mangel in der Wohnung herumschlägt wie Schimmel oder Lärmbelastung wegen schlechter Dämmung, kann besonders in Großstädten wie Berlin schlecht „mit den Füßen abstimmen“ und sich eine neue Wohnung suchen.

Wer nicht einfach umziehen kann, muss sich um eine Lösung kümmern. Oft hört man den Rat: „Dann zahl doch einfach weniger Miete“. Doch Vorsicht, einfach so eine Mietminderung vorzunehmen, kann für Mieter unangenehme Konsequenzen haben – im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter. Es gibt Regeln, wann ein Mangel eine Mietminderung rechtfertigt und wer bis wann Abhilfe schaffen muss.

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