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Besorgte Mieterinnen, die eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben.

© Getty Images

Tagesspiegel Plus

Neues Urteil zur Eigenbedarfskündigung: So wird der Widerspruch für Mieter einfacher

Will der Eigentümer seine Wohnung selbst nutzen, muss der Mieter ausziehen. Bleiben darf er, wenn er nachweist, dass ein Umzug unzumutbar ist. Dies könnte jetzt einfacher werden.

Von Anne Wiktorin

Eines Tages liegt die Kündigung wegen Eigenbedarfs im Briefkasten. Das mögliche Szenario ist für die meisten Mieter und Mieterinnen eine Horrorvorstellung – auch für eine Handelsblatt-Leserin aus Süddeutschland.

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