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Fast ein halbes Jahr nach Ende der Abgabefrist in den meisten Bundesländern fehlen in Deutschland noch mehrere Millionen Grundsteuererklärungen (Symbolbild).

© IMAGO/MiS/Uncredited

Strafen drohen: Finanzämter warten noch auf Millionen Grundsteuererklärungen – in Berlin fehlen 90.000

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen lief im Januar 2023 aus – nachdem sie bereits einmal verlängert wurde. Betroffene müssen mit Verspätungszuschlägen rechnen.

Fast ein halbes Jahr nach Ende der Abgabefrist in den meisten Bundesländern fehlen in Deutschland noch mehrere Millionen Grundsteuererklärungen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den 16 Finanzressorts der Länder. Gehen die Erklärungen auch nach einem Erinnerungsschreiben nicht ein, werden die Werte geschätzt und es drohen Verspätungszuschläge, wie mehrere Bundesländer mitteilten.

Allein in Nordrhein-Westfalen fehlen laut Oberfinanzdirektion noch rund 600.000 Erklärungen, etwas mehr als 90 Prozent gingen bislang ein. In Bayern fehlen noch rund 500.000 Erklärungen, in Niedersachsen mehr als 200.000, in Thüringen knapp 150.000, in Berlin rund 90.000, im Saarland etwa 64.000 und in Mecklenburg-Vorpommern noch knapp 25.000.

Die Abgabequote liegt in vielen Bundesländern bei mehr als 90 Prozent, in Baden-Württemberg mit rund 86 Prozent etwas darunter. Diese Quoten sind mitunter schwer zu vergleichen. Hamburg gab sie jüngst beispielsweise mit mehr als 100 Prozent an, was etwa auf Mehrfachabgaben zurückgeführt wurde.

Andere Bundesländer sprachen von bereinigten Angaben, wonach mehrfach abgegebene Erklärungen herausgefiltert wurden. Die Finanzressorts teilten mit, dass noch immer Erklärungen eingingen. Dem Bundesfinanzministerium lagen dazu zuletzt Ende Mai Angaben vor. Damals hieß es, die Abgabequote liege deutschlandweit bei fast 90 Prozent.

Abgabefrist wurde verlängert

Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober vergangenen Jahres gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist aber bis Ende Januar verlängert – in Bayern bis Ende April.

Von 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten (West 1964), Ost (1935).

Für die Berechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Dies geht etwa über das Meldeportal Elster, das viele bereits von Steuererklärungen kennen.

Grundsteuer in den Gemeinden unterschiedlich hoch

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Laut Bundesregierung soll die Grundsteuer insgesamt nicht steigen. Einige Finanzressorts der Länder teilten mit, dass die Steuer für einige Eigentümer sinken oder steigen kann, die Summe insgesamt aber nicht höher ausfallen soll.

In den Ländern wurden bereits Millionen sogenannter Grundsteuerwertbescheide an die Eigentümer verschickt. Für Eigentümer lässt sich daraus jedoch noch nicht schlussfolgern, ob ihre Grundsteuer womöglich sinkt oder steigt.

Nicht auszuschließen, dass Gemeinden dazu gezwungen sein könnten, auch die Grundsteuer zu erhöhen.

Sprecherin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

Zum jetzigen Zeitpunkt könne die Höhe der Grundsteuer noch nicht berechnet werden, betonte etwa eine Sprecherin des niedersächsischen Finanzministeriums. Dies stehe frühestens 2024 fest.

Die Gemeinden setzen die Grundsteuer mit einem sogenannten Hebesatz fest und bestimmen somit die Höhe der Steuer. Innerhalb Deutschlands kann diese unterschiedlich hoch sein. Um diesen Hebesatz festlegen zu können, benötigen die Gemeinden wiederum die neuen Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter berechnen müssen.

Eine Sprecherin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes teilte auf Anfrage mit, dass die finanzielle Situation in vielen Städten und Gemeinden äußerst angespannt sei. „Daher ist es nicht auszuschließen, dass Gemeinden dazu gezwungen sein könnten, auch die Grundsteuer zu erhöhen, um die vorgeschriebenen Haushaltsausgleiche erreichen und im Übrigen auch die nötigen Ausgaben und Investitionen tätigen zu können.“

Das bundesweite Aufkommen bei der Grundsteuer von derzeit rund 15 Milliarden Euro im Jahr solle jedoch auch von 2025 an mit der neuen Grundbesteuerung gelten, es somit in Summe keine Steuererhöhungen für Eigentümer geben, betonte die Sprecherin. (dpa)

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