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Kartellamtsbeschluss: Rossmann legt Einspruch ein

Die Drogeriekette Rossmann wehrt sich gegen Preisdumping-Vorwürfe des Bundeskartellamts. Der Beschluss werde gravierende Folgen für den Einzelhandel haben, so Unternehmenschef Dirk Rossmann.

Hannover - Setze sich die Behörde durch, drohe "die größte Preiserhöhung der Nachkriegszeit", sagte Rossmann dem Magazin "Der Spiegel". Das Unternehmen hat Einspruch gegen den Behördenbeschluss vom Februar eingelegt. Anfang Februar hatte das Kartellamt gegen die Drogeriekette ein Bußgeld von 300.000 Euro verhängt. Die Beamten sahen es als erwiesen an, dass Rossmann im Jahr 2005 bei 55 Artikeln den Einstandspreis zum Teil deutlich unterschritten habe.

Unternehmer Rossmann ist sich keiner Schuld bewusst, er wirft dem Kartellamt "Taschenspielertricks" vor. Im Kern drehe sich der Streit um die Frage, wie sich Einstandspreise berechnen lassen und wie der Werbekostenzuschuss, den Hersteller den Händlern gewähren, auf den Einstandspreis angerechnet werden muss. Das Kartellamt argumentiert, der Zuschuss sei wie jeder andere Rabatt anzusehen. Er müsse auf das gesamte Sortiment des Lieferanten umgelegt werden. Dadurch würde der Einstandspreis sämtlicher Artikel sinken, aber jeweils nur in geringem Maße.

Rossmann argumentiert, das Geld der Hersteller käme nur den beworbenen Artikeln zugute. Dadurch reduziere sich ihr Einstandspreis erheblich. Das bedeute: Wenn die Drogerie- und alle Handelsketten, die sich ähnlich verhalten, die Rechenformel des Kartellamts anwenden, müssten sie gerade bei umsatzstarken Sonderangeboten mit weit höheren Einstandspreisen operieren. Markenwaren wie "Schauma"-Shampoo oder "Pril"-Geschirrspülmittel verteuerten sich im Fall von Rossmann um 14 bis 33 Prozent. "Ich sehe nicht ein, dass ich Preise erhöhen soll", sagt Rossmann. Die Berechnungsmethode ignoriere, was in der Branche gängige Praxis sei. Lehnt das Kartellamt den Einspruch ab, will Rossmann das Verfahren vor das Oberlandesgericht Düsseldorf bringen und gegebenenfalls auch vor den Bundesgerichtshof gehen. (tso/dpa)

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