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Wirtschaft: Kommission empfiehlt Neufassung - Existenzgründer sollen von der Nachweispflicht befreit werden

Das umstrittene Gesetz zur Scheinselbstständigkeit wird noch in diesem Jahr geändert. Das kündigte der Vorsitzende der Kommission zur Korrektur des Gesetzes, Thomas Dieterich, am Donnerstag nach Abschluss der Arbeit der Kommission in Berlin an.

Das umstrittene Gesetz zur Scheinselbstständigkeit wird noch in diesem Jahr geändert. Das kündigte der Vorsitzende der Kommission zur Korrektur des Gesetzes, Thomas Dieterich, am Donnerstag nach Abschluss der Arbeit der Kommission in Berlin an. Ein Gesetzentwurf könne schon im Oktober vorliegen. Die Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums, Franziska Fitting, sagte, das Gesetz solle schnellstmöglich geändert werden. Die Überprüfungs-Kommission hatte bereits Anfang August wesentliche Empfehlungen zu seiner Überarbeitung abgegeben. Sie ergänzte diese nun mit Vorschlägen zur Rentenversicherungspflicht.

Danach sollen sich so genannte arbeitnehmerähnliche Selbstständige für drei Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können. Damit soll unter anderem den Belangen von Existenzgründern in der Aufbauphase ihres Unternehmens Rechnung getragen werden. Wer zum Stichtag 10. Dezember 1998 bereits selbstständig gewesen sei, kann Dieterich zufolge "großzügige Übergangsregelungen" in Anspruch nehmen. Eine Befreiungsmöglichkeit bestehe auch, wenn ein Selbstständiger bereits über eine Form der Altersvorsorge verfüge, die der gesetzlichen Rentenversicherung gleichwertig sei - dazu kann auch Aktien- oder Immobilienbesitz gehören.

Die Kommission unter dem früheren Bundesarbeitsgerichtspräsidenten Dieterich wurde tätig, weil sich nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Scheinselbstständigkeit zum 1. Januar dieses Jahres die Klagen über die neue Regelung gehäuft hatten. Ursprünglich hatte sie verhindern sollen, dass immer mehr Unternehmen Arbeitnehmer entlassen, um sie unter Umgehung der Sozialabgaben als Selbstständige zu beschäftigen. Jedoch hatte das Gesetz sich nachteilig für Existenzgründer ausgewirkt. Die Kommission hatte im August bereits vorgeschlagen, die Beweislast für das Vorliegen einer Scheinselbstständigkeit wieder weitgehend auf die Sozialversicherungen zu verlagern.

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