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Wirtschaft: Lexikon: Ministererlaubnis

Mit einer Ministererlaubnis ( siehe Artikel ) kann der Bundeswirtschaftsminister einen Zusammenschluss zweier oder mehrerer Unternehmen genehmigen, auch wenn dieser vorher vom Bundeskartellamt verboten wurde. Er darf dies aber nur in Ausnahmefällen tun, wenn die Fusion gesamtwirtschaftliche Vorteile mit sich bringt und im überragenden Interesse der Allgemeinheit ist.

Mit einer Ministererlaubnis ( siehe Artikel ) kann der Bundeswirtschaftsminister einen Zusammenschluss zweier oder mehrerer Unternehmen genehmigen, auch wenn dieser vorher vom Bundeskartellamt verboten wurde. Er darf dies aber nur in Ausnahmefällen tun, wenn die Fusion gesamtwirtschaftliche Vorteile mit sich bringt und im überragenden Interesse der Allgemeinheit ist. Eine solche Sondererlaubnis muss von den Unternehmen beantragt werden. Bisher hat der Bundeswirtschaftsminister erst sechs Mal von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht, der letzte Fall liegt zwölf Jahre zurück. Die Genehmigung und Überprüfung von Unternehmensfusionen ist Aufgabe des Bundeskartellamtes. Das Bundeskartellamt ist organisatorisch unabhängig. Eine Ministererlaubnis ist eine Entscheidung nach politischen und nicht nach juristischen Maßstäben.

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