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Managerbezüge: Neue Pflicht zur Offenheit

Die Zeit der Appelle ist endgültig vorbei: Für die Manager börsennotierter Unternehmen in Deutschland greift im neuen Jahr erstmals die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung ihrer Bezüge. Aber nicht alle machen mit.

Berlin - In den Geschäftsberichten für 2006, die in den nächsten Wochen verteilt werden, können die Aktionäre nachlesen, ob die Vorstände bekommen, was sie aus Sicht der Eigentümer verdienen. Die Politik verspricht sich ein Signal für das ramponierte Vertrauen vieler Anleger. Doch Aktionärsschützer warnen, schwer verständliche Auflistungen könnten die Transparenz trüben. Und einige renommierte Adressen der deutschen Wirtschaft haben ganz legal beschlossen, die Saläre der Konzernlenker auch künftig abzuschirmen.

Dass ein staatlicher Zwang zur Offenheit in den Chefetagen nicht gerade herbeigesehnt wurde, war von vornherein klar. Doch selbst in der ersten Börsenliga, dem Deutschen Aktienindex (Dax), beharrten trotz aller Mahnungen bis zuletzt sieben der 30 Unternehmen auf Diskretion. Für Aktionäre von BMW, BASF, Fresenius Medical Care, Henkel, Linde, der Münchener Rück und Daimler-Chrysler gibt es nun erstmals Klarheit über die individuellen Bezüge der Vorstände. "Das zeigt, wie nötig das Gesetz ist", sagt der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Jürgen Kurz. Daimler-Chrysler-Boss Dieter Zetsche hatte bei der Hauptversammlung im vergangenen Jahr immerhin schon sein Grundgehalt verraten: 1,5 Millionen Euro.

Immer noch Spielräume

Neben dem festen Einkommen erhalten die Manager aber eine Reihe variabler Vergütungen, die vom geschäftlichen Erfolg abhängen. Und auch Gewinnbeteiligungen, Aktienoptionen, Provisionen und sonstige Nebenleistungen aller Art müssen nun im Anhang zum Jahresabschluss für jedes Vorstandsmitglied einzeln beziffert werden. Unternehmen, die umfassend informieren, dürften davon in punkto Anlegervertrauen profitieren, heißt es im Haus von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die das Gesetz 2005 auf den Weg brachte. Ein Manko sei aber, dass die Standards für die Darstellung nicht einheitlich und klar genug seien, beklagt Aktionärsschützer Kurz: "Da ist immer noch viel Spielraum, trotzdem im Ungefähren zu bleiben."

Völlige Transparenz bringt die neue Pflicht zur Offenheit ohnehin nicht. Denn von den rund 1200 börsennotierten Firmen hier zu Lande haben laut DSW etwa 200 eine Hintertür des Gesetzes genutzt: Wenn es die Hauptversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit beschließt, können die genauen Managergehälter auch weiterhin geheim bleiben. Unter den Dax-Konzernen, die stark im Blick internationaler Geldgeber stehen, wagte dies zwar keiner. Sehr zum Ärger vieler Kleinanleger machte aber eine Reihe mittlerer Firmen davon Gebrauch, wobei dominante Großaktionäre meist die Richtung vorgaben. Prominentestes Beispiel ist der Chef des Autobauers Porsche, Wendelin Wiedeking, der gleich für die zulässige Höchstdauer von fünf Jahren von der ungeliebten Pflicht befreit ist.

Schlechte Kommunikation durch Manager

Ob das Gesetz auch das allgemeine Image der Manager aufpolieren kann, muss sich zeigen. Nach Empörung über Korruptionsaffären oder den Absturz der früheren Siemens-Handysparte BenQ Mobile fordern nicht nur Gewerkschafter mehr Verantwortung der Konzerne. Selbst FDP-Chef Guido Westerwelle prangerte an, dass gleichzeitig mit satten Erhöhungen von Vorstandsbezügen der Wegfall Tausender Jobs angekündigt werde. Dabei haben die Saläre meist längst nicht das Spitzenniveau von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, der 2005 ohne Aktienoptionen 8,4 Millionen Euro Jahresvergütung erhielt. Im Schnitt waren es pro Dax-Vorstand nach DSW-Berechnungen 1,7 Millionen Euro - von dem darin enthaltenen Aufschlag um elf Prozent können ihre Angestellten aber nur träumen.

Auf Unmut stoßen da auch Millionenabfindungen, wenn Manager ihren Stuhl vorzeitig räumen, wie gerade VW-Vorstand Wolfgang Bernhard trotz Vertrages bis 2010. Die relativ langen Laufzeiten deutscher Vorstandskontrakte sind denn auch in die Diskussion geraten. Zu Ein- Jahres-Verträgen wie in den USA solle es aber nicht kommen, sagte der Vorsitzende der Regierungskommission zur guten Unternehmensführung ("Corporate Governance"), ThyssenKrupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme. Doch nachdenken könne man darüber, ob bei der erstmaligen Anstellung nicht drei statt der üblichen fünf Jahre besser wären. (Von Sascha Meyer, dpa)

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