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Verträge: Post-Konkurrenten verweigern Mitarbeitern Mindestlohn

Trotz Gesetz ab dem 1. Januar zum Post-Mindestlohn bezahlen die Konkurrenten des Bonner Konzerns ihren Angestellten nicht den vorgeschriebenen Stundenlohn für Briefzusteller. Sie haben eine juristisches Schlupfloch entdeckt.

Der Konzern TNT bezahle seine rund 4000 Beschäftigten nach dem kürzlich geschlossenen Tarifvertrag für Mehrwertdienstleistungen, bestätigte das Unternehmen. Dieser sieht eine Lohnuntergrenze von 7,50 Euro im Westen und 6,50 Euro in Ostdeutschland vor, weniger als der für gesetzlich verbindlich erklärten Mindestlohn, der zwischen 8,00 und 9,80 Euro liegt. Der Post-Konkurrent Pin teilte mit, die weitere Bezahlung der Beschäftigten werde "juristisch und wirtschaftlich geprüft". Derzeit würden die Mitarbeiter noch "ganz unterschiedlich" bezahlt.

TNT bezahle seine Mitarbeiter nicht nach dem Mindestlohn für Briefzusteller, sondern nach dem für Mehrwertdienstleistungen sagte eine Sprecherin des Unternehmens. Die "Frankfurter Rundschau" berichtete, die Mitarbeiter der Citipost Bremen, an der TNT nach eigenen Angaben eine Beteiligung von 25,1 Prozent hält, hätten kürzlich eine "Ergänzung zum Arbeitsvertrag" erhalten. Demnach seien die Beschäftigten, die bisher "Mitarbeiter in der Postzustellung" waren, künftig "im Bereich der Mehrwertdienstleistung" beschäftigt. Die TNT-Sprecherin wollte sich nicht zum Vorgehen des Unternehmens bei ihren eigenen Mitarbeitern und anderen Tochter-Gesellschaften äußern.

Pin will prüfen, ob auch weniger gezahlt werden kann

Ein Pin-Sprecher sagte, bis Ende Januar wolle das Unternehmen das weitere Vorgehen prüfen. Derzeit würden die Mitarbeiter unterschiedlich bezahlt. Viele der 91 Pin-Gesellschaften seien erst kurz vor der Mindestlohn-Entscheidung gekauft worden. Der Sprecher deutete an, dass bei einem entsprechenden Ergebnis der Prüfung auch weniger als der Mindestlohn gezahlt werden könnte.

Der niedrigere Lohn für Mehrwertdienstleister war jüngst zwischen der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) und dem Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) ausgehandelt worden. Der BdKEP will den Lohn durch Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg für bindend erklären lassen.

AGV: Tarifvertrag verbindlich

Sowohl Gewerkschaft als auch Arbeitgeberverband waren erst in den vergangenen Monaten gegründet worden. Sie vertreten die Interessen der Post-Konkurrenten. Auf der anderen Seite steht ein erst vor wenigen Monaten gegründeter Verband namens Arbeitgeberverband Postdienste (AGV), der die Interessen der Deutschen Post vertritt. Der AGV hatte den zum Jahreswechsel für alle Briefzusteller verbindlich erklärten Mindestlohn mit der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt.

Der AGV veröffentlichte heute ein Gutachten der Universität Oldenburg, wonach alle Unternehmen, die überwiegend Briefsendungen befördern, den Mindestlohn bezahlen müssen. Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags sei "verfassungs- und europarechtlich zulässig", teilte der AGV unter Berufung auf das Gutachten des Arbeitsrechts-Professors Thomas Blanke mit. Der Tarifvertrag habe "Vorrang vor anderen Regelungen, die nur Teilbereiche des Briefmarktes, wie sogenannte Mehrwertdienste, erfassen. Das Gutachten bezweifle außerdem, dass es sich bei der GNBZ tatsächlich um eine Gewerkschaft handle. Vielmehr sei die GNBZ eher eine "Vereinigung zur Verfolgung von Arbeitgeberzielen". (imo/AFP)

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