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Windige Anlage.

© dpa

Wirtschaft: Prokon zahlt nicht, scheut aber die Insolvenz Windkraftkonzern entschuldigt sich bei Anlegern

Berlin - Der angeschlagene Windkraftfinanzierer Prokon sendet kurz vor dem Auslaufen des Ultimatums an seine Anleger widersprüchliche Signale. Bisher heißt es, dass sich bis spätestens kommenden Montag, den 20.

Berlin - Der angeschlagene Windkraftfinanzierer Prokon sendet kurz vor dem Auslaufen des Ultimatums an seine Anleger widersprüchliche Signale. Bisher heißt es, dass sich bis spätestens kommenden Montag, den 20. Januar alle rund 75 000 Halter der sogenannten Genussrechte erklären müssten, ob sie ihre Anteile zunächst behalten, aufstocken oder kündigen wollten. Denn nur wenn man bis Montag die Zusage habe, dass 95 Prozent des Kapitals in einer Gesamthöhe von 1,4 Milliarden Euro zunächst im Unternehmen verbleiben können, könne man vermeiden, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Bis Freitagmittag hatten die Anleger bereits rund 227 Millionen Euro und damit 16 Prozent des Genussrechtskapitals in Höhe von 1,4 Milliarden gekündigt. Damit wäre der Gang in die Insolvenz nach Prokon-Lesart nicht mehr abwendbar. Am späteren Donnerstagabend deutete sich aber eine Kehrtwende der bisherigen Strategie an: Prokon entschuldigte sich im Internet bei den Anlegern, nachdem der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) eine einstweilige Verfügung gegen Prokon beantragt hatte. Die Verbraucherschützer warfen dem Unternehmen vor, mit diesem Ultimatum und einzelnen Formulierungen Anleger in unzulässigem Ausmaß, „in unangemessener Weise“ unter Druck zu setzen. Der VZBV will also gerichtlich prüfen lassen, ob hier ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt.

Prokon ruderte also zurück: „Wir bitten Sie ausdrücklich um Entschuldigung, wenn Sie sich durch unser Schreiben vom 10.01.2014 angegriffen oder gar bedroht gefühlt haben sollten“, schrieb Gründer und Geschäftsführer Carsten Rodbertus auf der Internetseite. Prokon könne es „sehr gut verstehen“, wenn Genussrechte-Inhaber „um ihr Kapital fürchten und deshalb durch eine Kündigung oder sogar durch eine Klage versuchen möchten, so schnell wie möglich ihre Genussrechte zurückbezahlt zu bekommen, bevor ,nichts mehr da ist‘“.

Rodbertus stellte aber auch klar, dass Prokon „in der jetzigen Situation“ keinerlei Rückzahlungen oder Auszahlungen vornehmen könne. Als Eingeständnis der „Zahlungsunfähigkeit“ im juristischen Sinne will das Unternehmen diese Angaben aber nicht verstanden wissen. Vielmehr brachte Rodbertus eine neues Szenario ins Spiel: den Verzicht auf einen Insolvenzantrag bei gleichzeitigem Zahlungsmoratorium. Ein von Prokon zugezogener Insolvenzberater sei zu der Einschätzung gekommen, dass ein Antrag abgelehnt werden dürfte. Die Firma gab zudem die Einschätzung ab, dass die Genussrechteinhaber, die nun gekündigt hätten, keinen Vorteil gegenüber jenen hätten, die ihre Genussrechte vorerst beim Unternehmen lassen. Kevin P. Hoffmann

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