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Wirtschaft: Sammelklage

Die Sammelklage (siehe Bericht auf dieser Seite) ist eine Besonderheit des USamerikanischen Zivilprozessrechts. Dabei wird eine Klage von einzelnen Betroffenen erhoben.

Die Sammelklage (siehe Bericht auf dieser Seite) ist eine Besonderheit des USamerikanischen Zivilprozessrechts. Dabei wird eine Klage von einzelnen Betroffenen erhoben. Diese handeln aber nicht nur im eigenen Namen, sondern repräsentieren alle anderen Personen, die in gleicher Weise wie sie betroffen sind. Ansprüche aus diesem Urteil haben folglich alle Betroffenen der Gruppe – unabhängig davon, ob sie am Verfahren beteiligt waren oder nicht. Häufig erstreiten US-Verbraucher durch Sammelklagen hohe Schadenersatzsummen von Unternehmen. In Deutschland gibt es keine repräsentativen Sammelklagen, hier können lediglich mehrere Personen im Rahmen einer Streitgenossenschaft gemeinschaftlich klagen – etwa Aktionäre, die durch falsche Angaben über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens geschädigt wurden.nh

LEXIKON

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