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Wirtschaft: Sisyphusarbeit für Privatanleger

FRANKFURT(MAIN) .Die Gewinner der Steuerreform zeichnen sich bereits ab: die Vermögensverwalter.

FRANKFURT(MAIN) .Die Gewinner der Steuerreform zeichnen sich bereits ab: die Vermögensverwalter.Die beschlossenen Änderungen machen das Investment an den Kapitalmärkten für den Privatanleger so kompliziert, daß er auch bei kleineren Vermögen versuchen wird, Anlageprofis mit ins Boot zu holen.Die Sammlung genauer Daten über jeden einzelnen Wertpapierkauf und -verkauf zieht indes nach Ansicht von Iris Uhlmann, Leiterin Investmentstrategie für Privatkunden beim Kölner Privatbankhaus Sal.Oppenheim, "einen erheblichen buchhalterischen Aufwand nach sich, wozu bislang höchstens eine Handvoll Banken in der Lage ist".

Die steuerlichen Veränderungen betreffen vom Veranlagungszeitraum 2000 an den jährlichen Sparerfreibetrag, der auf 3000/6000 DM bei Ledigen bzw.Verheirateten halbiert wird.Dies spüre bereits ein alleinstehender Arbeitnehmer, der sein Geld für den Kauf eines gehobenen Mittelklassewagens spart, betont Uhlmann.Sorgenfalten werden sich im Gesicht des Privatanlegers zeigen, wenn er die von sechs auf zwölf Monate verlängerte Spekulationsfrist betrachtet.Denn in Zeiten starker Kursschwankungen an den Märkten gilt es, Gewinne auch kurzfristig zu realisieren.Sal.Oppenheim hat deshalb die Erfahrung gemacht, daß die "meisten Kunden auf eine strenge Einhaltung der Spekulationsfrist verzichten".Allerdings fällt dann vor dem Gang zum Finanzamt eine Sisyphusarbeit an.Jeder Wertpapierkauf und -verkauf muß lückenlos mit dem Zeitpunkt, dem jeweiligen Kurs und der Anzahl der Wertpapiere dokumentiert werden.Privatanleger haben die Pflicht, ein "Fahrtenbuch" zu führen, es sei denn, ihnen nehmen Vermögensverwalter wie die Oppenheim Vermögenstreuhand die Arbeit ab.Bei Kapitalerträgen durch den Verkauf von Wertpapieren außerhalb der Spekulationsfrist gilt laut Thomas Schäfer, Steuerexperte der Oppenheim-Tochter, das "Fifo-Prinzip".Das heißt: Werden zum Beispiel siebenmal 100 SAP-Aktien gekauft und nach mindestens zwölf Monaten 300 SAP-Titel wieder verkauft, dann legt das Finanzamt die Kurse der zeitlich ersten drei Käufe für die Gewinnermittlung zugrunde.Anders bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist: Hier seien die durchschnittlichen Anschaffungskosten aller innerhalb der Spekulationsfrist befindlichen Aktien der Maßstab, erklärt Schäfer.Der Anleger muß also den Nachweis führen, welche Gewinne wann entstehen.Generell gilt: Bis zum Betrag von 999,99 DM anfallende Spekulationsgewinne sind steuerfrei.Geht der Betrag darüber hinaus, wird der gesamte Gewinn mit Steuern belegt.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergäben sich dadurch, daß Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften unbegrenzt vortragsfähig würden, so der Experte.Im Klartext: Die Nachsteuerrendite kann durch das Realisieren von Verlusten (zum Beispiel Aktienverkäufe) beeinflußt werden.Es sei jedoch nur eine Verrechnung mit Spekulationsgewinnen möglich, ergänzt Schäfer.

Die neue Steuerpflicht für Termingeschäfte erfordert gleichfalls die Aufzeichnung aller Transaktionen.Ein Beispiel: Es werden 100 IBM-Aktien an Wall Street gekauft.Durch den späteren Verkauf nach 13 Monaten entsteht ein Verlust in DM, da sowohl Aktienkurs als auch US-Dollar gefallen sind.Der Dollar wurde zuletzt durch einen sechsmonatigen Terminverkauf abgesichert.Hier entsteht ein Gewinn, der jedoch versteuert werden muß.Der Anleger ist somit doppelt benachteiligt.

ROBERT LANDGRAF (HB)

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