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Pendlerpauschale: Steuerzahlerbund klagt gegen Beschränkung

Der Bund der Steuerzahler will mit einem Musterprozess gegen die für kommendes Jahr vorgesehene Einschränkung der Pendlerpauschale vorgehen. Auch die Sanierung des Haushalts rechtfertige die Kürzung nicht.

Berlin - Die Streichung des Fahrtkostenzuschusses für die ersten 20 Kilometer Arbeitsweg verstößt nach Auffassung des klagenden Verbands gegen das Grundgesetz, das eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorsehe, teilte der Steuerzahlerbund mit. Die Durchbrechung des Prinzips wird nach Auffassung des Steuerzahlerbunds auch nicht durch die notwendige Sanierung des Bundeshaushalts gerechtfertigt.

Die Festlegung des Gesetzgebers, dass die Arbeit künftig "aus steuerrechtlicher Sicht erst am Werkstor" beginne, sei "mehr als dreist", erklärte Steuerzahler-Präsident Karl Heinz Däke. Schließlich könne nicht jeder in unmittelbarer Nähe seines Arbeitgebers wohnen. "Die Fahrten zur Arbeit sind unumgänglich und müssen ohne Beschränkung abzugsfähig sein", forderte Däke.

Die Neuregelung der Entfernungspauschale wird laut Steuerzahlerbund im kommenden Jahr mehr als 15 Millionen Steuerzahler betreffen, die dann ihre Fahrtkosten gar nicht mehr oder nur beschränkt steuerrechtlich gelten machen könnten. Die Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer wird nach Beschluss der großen Koalition ab 2007 nur noch ab dem 21. Kilometer des Arbeitswegs gezahlt. In dem Musterverfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern wird nach Angaben des Steuerzahlerbunds der Fall eines Arbeitnehmers verhandelt, der von seinem Wohnort bis zur Arbeitsstelle und zurück 75 Kilometer zurücklegt. (tso/AFP)

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