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Wirtschaft: Teilerfolg für früheren Mannesmann-Chef

(ms/HB). Der wegen Untreue in Millionenhöhe angeklagte frühere MannesmannChef Klaus Esser kann auf ein Schmerzensgeld wegen Rufschädigung durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hoffen.

(ms/HB). Der wegen Untreue in Millionenhöhe angeklagte frühere MannesmannChef Klaus Esser kann auf ein Schmerzensgeld wegen Rufschädigung durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hoffen. Eine Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts erklärte am Mittwoch, das Gericht sei grundsätzlich der Auffassung, die Persönlichkeitsrechte des Managers seien gravierend verletzt worden, ein Schmerzensgeld sei gerechtfertigt Die Entscheidung soll am 30. April verkündet werden. Esser hatte vor Gericht wegen Rufschädigung und Amtspflichtverletzung geklagt und ein Schmerzensgeld von mindestens 100 000 Euro und Schadensersatz für die Anwaltskosten in Höhe von weiteren 100 000 Euro gefordert. Die Staatsanwälte hatten wegen der Geldflüsse bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone Anklage wegen des Verdachts der schweren Untreue erhoben.

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