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Thomas Middelhoff könnte bald aus der Haft entlassen werden.

© dpa

Haftprüfung: Thomas Middelhoff könnte bald frei kommen

Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff könnte schon bald auf freien Fuß kommen. Bei einem Haftprüfungstermin soll geprüft werden, ob er so krank ist, dass er aus der Haft entlassen werden muss.

Thomas Middelhoff könnte schon bald auf freien Fuß kommen. Das Essener Landgericht teilte am Donnerstag mit, man habe „zeitnah“ einen Haftprüfungstermin mit Middelhoff und seinen Anwälten anberaumt. Zeit und Ort wollte ein Gerichtssprecher mit Rücksicht auf den ehemaligen Arcandor-Chef nicht mitteilen. Middelhoff war im November vom Landgericht Essen wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Gerichtssaal abgeführt worden.

Middelhoff leidet unter einer seltenen Autoimmunerkrankung

Beim Haftprüfungstermin wird untersucht, ob der einstige Top-Manager so krank ist, dass er aus der Haft entlassen werden muss. Middelhoff leidet unter einer seltenen Autoimmunerkrankung und wird zur Zeit in der Hautklinik des Essener Uni-Krankenhauses behandelt. Für den schlechten Gesundheitszustand ihres Mandanten machen die Anwälte die Haftbedingungen in der JVA Essen verantwortlich. Sie werfen der JVA-Leitung vor, Middelhoff mit nächtlichen Kontrollen im 15-Minuten-Abstand um den Schlaf gebracht zu haben. JVA-Beamte hätten die Zelle nicht betreten, sagte dagegen Detlef Feige, Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums, dem Tagesspiegel. Feige gab aber zu, dass die Vollstreckungsbeamten bei ihren nächtlichen Kontrollen das Licht in der Zelle angemacht haben – um einen möglichen Suizid zu verhindern.

In der Vollzugsanstalt fürchtete man, der Ex-Manager könne sich umbringen

Die Überwachung sei aber nur vorübergehend gewesen, betonte Feige. Die nächtlichen Kontrollen hätten vom 14. November bis zum 9. Dezember stattgefunden und dann noch einmal in der Nacht vom 18. auf den 19. Dezember. Am 18. Dezember hatte das Oberlandesgericht Hamm eine Haftbeschwerde Middelhoffs zurückgewiesen. Man habe befürchtet, der Manager könne sich etwas antun, rechtfertigte Feige den Schritt. „Seit dem 19. Dezember gibt es aber keinerlei Überwachung mehr“, betonte der Sprecher. Dass Middelhoffs Anwälte die Sache jetzt an die große Glocke hängen, hat nach Einschätzung des Ministeriums mit der anstehenden Haftprüfung zu tun.

Die Haftprüfung könnte zu einer Freilassung führen

Und die könnte tatsächlich zu einer Freilassung führen. Sollten die Richter des Landgerichts Essen zu dem Schluss kommen, dass Middelhoff zu krank ist, um in seine Zelle zurückzukehren, haben sie drei Möglichkeiten: Sie können den Ex-Top-Manager in ein Justizkrankenhaus verlegen, sie können aber auch – was wahrscheinlicher ist – den Haftbefehl aussetzen oder ganz aufheben. Würde der Haftbefehl ausgesetzt, könnte das damit verbunden werden, dass sich Middelhoff regelmäßig bei den Behörden melden oder Auslandsreisen anzeigen muss. Sollte der Haftbefehl dagegen ganz aufgehoben werden, wäre die Anordnung komplett aus der Welt. Middelhoff wäre dann ein freier Mann, bis über die Revision, die er gegen das Urteil des Landgerichts Essen eingelegt hat, entschieden ist. Das wird aber wohl erst in einigen Monaten geschehen.

Der Zivilprozess gegen das Bankhaus Sal. Oppenheim steht in den Sternen

In noch weitere Ferne rückt der Kölner Zivilprozess, den Middelhoff gegen das Bankhaus Sal. Oppenheim führt. Da Middelhoff, der gut 100 Millionen Euro von der Bank fordert, Ende März Privatinsolvenz beantragt habe, sei das Verfahren unterbrochen, teilte das Kölner Landgericht am Donnerstag mit. In dem Verfahren verlangt der einstige Arcandor-Chef gut 100 Millionen Euro von seiner früheren Hausbank als Schadenersatz. Er sei bei der Anlage in mehrere Fonds falsch beraten worden. Sal. Oppenheim wiederum fordert mehr als 100 Millionen Euro von Middelhoff im Rahmen einer Widerklage. Der Ex-Kunde habe Darlehen nicht zurückgezahlt. Wie es nun weitergeht, ist offen.

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