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Aufgepasst und nachgezählt. An die Stelle von Kontonummer und Bankleitzahl tritt künftig Iban. Die Zahlenkolonne ist gewöhnungsbedürftig.

© dpa

Sepa, Tierschutz, Betreuungsgeld: Was sich zum 1. August ändert

Verbraucher müssen sich zum 1. August auf Änderungen einstellen: Die Zahlen auf dem Überweisungsträger werden länger, das Betreuungsgeld mehr, die Ökostromförderung weniger. Ein Überblick.

Ausgiebig hatten Politiker und Wirtschaft in den vergangenen Monaten über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gerungen. Währenddessen hatten die Banken viel mit der Umstellung auf das europäische Zahlungssystem Sepa zu tun. Für beides, EEG-Reform und Sepa, wird es nun ernst - zum 1. August treten beide in Kraft. Außerdem stehen Neuerungen beim Haustierkauf, der Finanzberatung und beim Betreuungsgeld an.

Weniger Anlagen, mehr Umlage

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht vor, sowohl den Ausbau von Ökostrom-Anlagen als auch die staatliche Förderung für die Erzeugung von grünem Strom zu beschränken. Verbraucher müssen weiter die mit der Stromrechnung anfallende EEG-Umlage zahlen; ein verringerter Beitrag wird dabei aber für Betriebe bestimmter Industriezweige sowie für Bahngesellschaften fällig.

Wer neue Anlagen baut, um Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren, muss hingegen Stück für Stück mehr an Umlage bezahlen: Bis Ende 2015 sind zunächst 30 Prozent der regulären EEG-Umlage fällig. Die Rate steigt bis 2017 auf 40 Prozent. Kleinere Anlagen sind davon ausgeschlossen, ebenso bereits bestehende Anlagen. Betreiber größerer Neu-Anlagen müssen außerdem künftig ihre Energie direkt vermarkten. Die Umstellung erfolgt schrittweise.

Iban, die Schreckliche, wird Wirklichkeit

Das einheitliche europäische Zahlungssystem Sepa tritt endgültig in Kraft. Fortan werden einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, also für Überweisungen und Lastschriften, gelten. Für Bankkunden ändern sich dann die Bankverbindungsdaten: Die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl werden nach und nach abgeschafft und durch die internationale Kontonummer, die sogenannte Iban, ersetzt. Sie besteht aus 22 Stellen.

In einer Übergangsfrist bis Februar 2016 können Verbraucher für inländische Überweisungen aber auch noch die bisherigen Verbindungsdaten nutzen, sofern ihre Bank das zulässt.

Der Honorar-Berater wird zum Beruf

Erstmals gibt es ab 1. August in Deutschland ein geschütztes Berufsbild des Honorar-Anlageberaters. Solche Berater sollen möglichst unabhängig und transparent ihre Empfehlungen an die Kunden aussprechen. Die Finanzaufsicht Bafin führt ein Register über die geprüften Honorar-Anlageberater. Ab 1. August kann die Liste im Internet eingesehen werden. Honorar-Anlageberater dürfen sich nur von ihren Kunden bezahlen lassen, Provisionszahlungen für vermittelte Anlageprodukte sind für sie tabu. Sollten sie ein Produkt an den Mann bringen, dass sich nur als Provisionsprodukt vermitteln lässt, müssen sie die Extra-Zahlung unverzüglich an den Kunden weitergeben.

Anderweitige "Provisionen" wie etwa Belohnungsreisen sind für Honorar-Anlageberater verboten. Die Berater sind dazu verpflichtet, ihren Kunden eine breit gestreute, am Markt ausgerichtete Angebotspalette verschiedener Anbieter zu präsentieren. Institute, die sowohl Finanzberatung auf Provisionsbasis als auch Honorar-Anlageberatung anbieten, müssen beides streng voneinander trennen.

Mehr Geld für Zu-Hause-Betreuung

Das Betreuungsgeld steigt von bisher 100 Euro monatlich auf 150 Euro im Monat. Eltern, die für ihr Kind im zweiten Lebensjahr keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, können seit August vergangenen Jahres die staatliche Familienleistung beziehen.

Weniger Stress für Tiere

Strengere Regeln für den Handel mit Haustieren wie etwa Hunde oder Katzen treten in Kraft. Wer solche Wirbeltiere nach Deutschland bringt, um sie weiterzuverkaufen, braucht zur Einfuhr künftig eine Genehmigung der zuständigen Länderbehörde. Der Transport muss für die Tiere so stressfrei wie möglich vonstatten gehen.

Mit den strengeren Regeln wollen die Behörden vor allem dem unseriösen Welpenhandel den Garaus machen. Beim Verkauf von Wirbeltieren, Nutztiere ausgeschlossen, muss der Verkäufer seinem Kunden künftig ein Infoblatt aushändigen, auf dem alles Wichtige zu Ernährung, Pflege und Unterbringung des neuen Haustieres zusammengefasst ist.

Betreiber von Hundeschulen brauchen fortan eine Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde. So sollen Mindeststandards in der Qualität der Hundeausbildung gewährleistet werden. (AFP)

Caroline Uhl

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