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In der Lausitz entsteht eine Medizin-Uni.

© Kitty Kleist-Heinrich/Ta

Milliarden-Projekt in Cottbus: Brandenburg will neue Medizin-Universität aufbauen

1300 Stellen und pro Jahr 200 Studienplätze: In Cottbus soll eine eigenständige Hochschulmedizin entstehen. Allein der Bund gibt dafür 1,7 Milliarden Euro. 

Für die geplante Medizinerausbildung in Cottbus soll tatsächlich eine eigenständige medizinische Universität entstehen. Sie wäre die neunte Hochschule in staatlicher Trägerschaft in Brandenburg. Das sagte Brandenburgs Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des Landeskabinetts.

Zuvor hatten Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und seine Minister einstimmig die von Schüle vorgelegten Leitlinien der Landesregierung für das Konzept zum Aufbau des Innovationszentrums Universitätsmedizin Cottbus beschlossen. Das Konzept soll Ende März an den Wissenschaftsrat zur Begutachtung übergeben werden.

Sollte das Gutachten des Wissenschaftsrates positiv ausfallen, könnte die Universität Mitte 2024 – also noch vor den nächsten, im Herbst 2024 in Brandenburg anstehenden Landtagswahlen – gegründet werden. 2026 könnten sich dann die ersten Studierenden einschreiben.

Bis 2035 soll der Vollausbau der Universität abgeschlossen sein. Man plane mit 1300 Stellen und 200 Studienplätzen pro Jahr. Wie Schüle vor Journalisten sagte, sei die geplante Universitätsmedizin das mit Abstand wichtigste und anspruchsvollste Projekt beim Strukturwandel in der Lausitz.

 Wir bilden Ärztinnen und Ärzte aus, weil wir sie brauchen. Weil wir sie in der Lausitz brauchen und in Brandenburg brauchen.

Manja Schüle. Wissenschaftsministerin

„Wir bilden Ärztinnen und Ärzte aus, weil wir sie brauchen“, sagte Schüle. „Weil wir sie in der Lausitz brauchen und in Brandenburg brauchen.“ Mit der in der Lausitz geplanten Modellregion habe man eine gute Chance, eine Versorgungsstruktur aufzubauen, die die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt.

Schüle und die Projektbeauftragten Eckhard Nagel und Ulrike Gutheil betonten, die neue Universität solle eng mit der bestehenden Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) kooperieren. Ursprünglich sollte die Unimedizin in die BTU integriert werden; dass das Land jetzt anderes vorhat, hat an der BTU wie berichtet viel Ärger ausgelöst. Gutheil zufolge sei das Modell einer eigenständigen Universität aus steuer- und tarifrechtlichen Gründen besser und „ehrlicher“.

Mit dem Bundesforschungsministerium sei vereinbart, dass das IUC mit Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro gefördert werde. Hinzu kämen rund 500 Millionen Euro für Investitionen des Bundes in Bauten und digitale Infrastrukturen.

In der Aufbauphase ist nach Angaben Gutheils eine Kofinanzierung der Bundesmittel durch das Land in Höhe von rund 500 Millionen Euro geplant. Ab 2038, wenn die Bundesfinanzierung endet, fallen dann jährlich rund 160 Millionen Euro Kosten für Brandenburg an.

Man habe aber mit dem Bund vereinbart, zu einem späteren Zeitpunkt Gespräche über eine Forschungsfinanzierung durch den Bund zu führen. „In der Coronakrise haben viele Menschen erkannt, welche grundlegende und existentielle Bedeutung die medizinische Forschung für jeden von uns hat“, sagte Nagel. „Moderne Spitzenmedizin sollte leicht zugänglich und wohnortnah sein.“

Außergewöhnlich, dass der Bund so viel Geld für eine Landesuni gibt

Das gelte auch für den medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt. „Jeder einzelne kann daran partizipieren“, so Nagel. „Für viele Menschen stellt sich aber die Frage: Klappt das eigentlich noch? Was ist mit den langen Wartezeiten und mit den Engpässen bei wichtigen Medikamenten? Eine zentrale Antwort darauf ist der Aufbau einer medizinischen Universität.“

Dass der Bund so viel Geld für die Universität eines Bundeslandes gibt, ist ein außergewöhnlicher Vorgang. Theoretisch ist das seit einigen Jahren rechtlich auf der Grundlage des Artikel 91b des Grundgesetzes möglich, der „in Fällen überregionaler Bedeutung“ ein Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Wissenschaftsförderung vorsieht.

Bei der Absicherung der Finanzierung der geplanten Unimedizin will das Land allerdings anderen Weg beschreiten als bisher geplant: Statt nach besagtem Artikel 91b ist künftig eine Finanzierung nach Artikel 104b geplant, der eine Finanzierung von Länderprojekten durch den Bund „zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft“ vorsieht. „Das hat den Vorteil, dass nicht alle anderen Bundesländer zustimmen müssen“, sagte Gutheil.

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