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Riccardo Simonetti beim Buch Launch Event Raffi und sein Pinkes Tutu

© imago images/Future Image/Anita Bugge via www.imago-images.de

Transfeindliche Beleidigung: Berliner Entertainer Riccardo Simonetti gewinnt Rechtsstreit

Weil er als online als „Transe“ beschimpft wurde, zog Riccardo Simonetti vors Gericht – mit Erfolg. In einem emotionalen Statement auf Instagram fasst er die Geschehnisse zusammen.

„Ich würde euch gerne über ein Gerichtsurteil informieren, von dem ich wichtig finde, dass es möglichst viele Menschen wissen“, schreibt der Berliner Entertainer Riccardo Simonetti in seinem jüngsten Instagram-Post. Es folgt ein Bericht über einen Rechtsstreit, der vor Gericht in seinem Sinne ausfiel.

Vor einer Weile habe sich eine „Person des öffentlichen Lebens“ via sozialer Medien diskriminierend und jetzt sogar rechtswidrig zu seinem Kinderbuch geäußert. In einem dem Post beigefügten Screenshot von jener Äußerung ist nachzulesen, was Simonetti meint. Besagte Person schrieb in einer Instagram-Story: „Kann diese übergriffige Transe, die selbst nie eigene Kinder haben wird, mal irgendwer wegsperren bitte, damit sie sich nicht an anderer Leute Kinder vergeht!“ Darüber wurde Simonetti markiert.

Das Wort „Transe“ erstmals als Persönlichkeitsverletzung anerkannt

Laut Simonetti folge auf sowas eine Abmahnung, die vor Gericht gehe, wenn sie nicht befolgt würde. So geschehen auch in diesem Fall. Mit Erfolg: Das Gericht habe Simonetti recht gegeben. Nachdem die Person dann Widerspruch einlegte, habe auch das Landgericht Dortmund bekräftigt, dass es sich um eine rechtswidrige Äußerung handelte.

Simonetti schreibt weiter, dass er solche Urteile für gewöhnlich nicht publiziere, in diesem Falle mache er aber eine Ausnahme, weil es sich um einen Präzedenzfall handle. Das Wort „Transe“ sei erstmals als Persönlichkeitsrechtsverletzung vor Gericht anerkannt worden.

Riccardo Simonettis Kinderbuch „Raffi und sein pinkes Tutu“ handelt von einem Jungen, der sich aus Angst vor Ausgrenzung zunächst nicht traut, sein pinkes Röckchen in der Schule zu tragen. Irgendwann überwindet er sich und lernt, dass „Anderssein“ nicht schlimm ist.

Auf Nachfrage, sagt ein Sprecher des Landgerichts Dortmund dem Tagesspiegel, dass es sich bei dem Fall, entgegen Simonettis Äußerung, nicht um einen Präzedenzfall handle und, dass sich das Urteil auch nicht auf das Wort „Transe“, sondern auf den gesamten, eingangs zitierten Satz beziehe.

Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Fassung vom 13.09.2023 stand der letzte Absatz nicht.

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