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© IMAGO / Jochen Eckel

Neue Grundsteuer: Geplante Härtefallregelung in Berlin gilt nicht für Mieter

Im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform drohen in Einzelfällen extreme Kostensteigerungen. Die Finanzverwaltung plant deshalb eine Härtefallklausel – jedoch nicht für Mieter.

Die Härtefallregelung, die bei extremen Preissteigerungen durch die neue Grundsteuer in Berlin greifen soll, wird nicht für Mieter gelten. Das teilte die Finanzverwaltung dem Tagesspiegel auf Anfrage mit. Da die Grundsteuer von Grundstückseigentümern zu entrichten sei, könne sich auch die Härtefallregelung nur auf Eigentümerinnen und Eigentümer beziehen, sagte eine Sprecherin.

Die Grundsteuer wird in Deutschland reformiert, ab 2025 gelten die neuen Berechnungsgrundlagen. Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hatte Anfang der Woche erklärt, wie er dafür sorgen will, dass die Grundsteuer in Berlin im Schnitt nicht ansteigt. Wie berichtet, soll dafür der Hebesatz für die neue Grundsteuer deutlich gesenkt werden, von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent.

470%
soll der Hebesatz auf die neue Grundsteuer nach dem Willen von Finanzsenator Evers betragen. Aktuell sind es 810 Prozent.

Zwar strebt Finanzsenator Evers durch die neue Regelung eine „Aufkommensneutralität“ an – sprich: Das Land Berlin soll insgesamt durch die Reform finanziell nicht profitieren –, dennoch ist in Einzelfällen eine extreme Steigerung der Grundsteuer nicht ausgeschlossen. Für diese Fälle will Evers eine Härtefallklausel einführen, wie er ankündigte.

Der Berliner Mieterverein fordert unterdessen, die Grundsteuer aus den Betriebskosten zu streichen. Denn sie belaste die Mieter, ohne dass diese von dem Wert des Grundeigentums profitierten. „Die Grundsteuerabsenkung damit zu begründen, dass dadurch die Mieten nicht steigen, verdeckt das eigentliche Problem der unfairen Verteilung der Lasten“, sagte Geschäftsführerin Ulrike Hamann-Onnertz dem Tagesspiegel.

Ob das Land Berlin auf die Einnahmen verzichten solle, die Eigentümer als Abgaben für ihre an Wert gestiegenen Grundstücke leisten müssten, bliebe fraglich. „Wir fragen, ob aus den entgangenen Einnahmen nicht besser ein Härtefallfonds für Mieter:innen in Notlage aufgrund hoher Betriebskosten aufgelegt werden könnte“, sagte Hamann-Onnertz.

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