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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Streit um Rundfunkgebühren: RBB-Erpresserin zu 4800 Euro Strafe verurteilt

Vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin wurde heute eine Frau verurteilt, die, aus Frust über die GEZ-Gebühren, versuchte zwei Mitglieder des RBB-Verwaltungsrates zu erpressen.

Die Frau ohne Radio und Fernsehen fühlt sich ungerecht behandelt. Wieso soll ausgerechnet jemand wie sie Rundfunkbeiträge zahlen? Im Oktober 2016 brachte sie ihren Ärger zum Ausdruck. Im Streit um 507,74 Euro Gebühren erhob sie ihrerseits Forderungen: Anja F. forderte rund acht Millionen US-Dollar von zwei Mitgliedern des RBB-Verwaltungsrates und drohte mit einem Eintrag in ein „weltweites Schuldnerverzeichnis“. Ein Schreiben nach Reichsbürger-Manier. Sie habe mit dieser Szene aber nichts zu tun, sagte die 54-Jährige am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Für den Prozess um versuchte Erpressung wurde die Frau aus Steglitz aus dem Gefängnis vorgeführt. Rund sechs Wochen saß sie dort. Eingebrockt hatte sich die Bürokauffrau die Inhaftierung durch ihr Fehlen bei zwei früheren Verhandlungsterminen im Juli und Oktober 2017. Die Zeit in der Haft habe aber auch zu einem Sinneswandel geführt, gab die Frau zu.

Damals aber habe sie im Internet recherchiert. Dort habe sie eine „Vorlage“ für das von ihr dann abgeschickte Schreiben entdeckt, es „einfach übernommen“. Wegen der 17,50 Euro monatlich sei sie so erbost gewesen, „dass ich die Verantwortlichen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg mit einer absurden Forderung überziehen wollte“. Mit einer Zahlung habe sie nicht gerechnet. „Ich dachte, man würde das Schreiben nicht ernst nehmen. Es sollte nur ein Denkanstoß sein.“

Die Rundfunkbeiträge sind umstritten. „Heute finde ich mein damaliges Verhalten ziemlich doof, jetzt würde ich Verfassungsbeschwerde einreichen wie andere auch“, sagte die Bürokauffrau.

Der Anwalt wollte Freispruch. Anja F. wisse nicht, wie so ein Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis funktioniere. Die Richterin folgte im Wesentlichen der Anklage. 120 Tagessätze zu je 40 Euro, also 4800 Euro Strafe ergingen. Die Frau habe sich „vergaloppiert“, eine gewisse Selbstjustiz geübt.

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