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Die Flagge Israels wird von einem Mitarbeiter des Staatsministeriums Baden-Württemberg zwischen den Flaggen der EU, Deutschlands und Baden-Württembergs gehisst. (Archivbild)

© dpa/Marijan Murat

Innenministerien der Bundesländer bestätigen: Israel-Flaggen in 176 Fällen beschädigt oder gestohlen

Stade, Passau, Augsburg, Giengen: Seit dem Angriff der Hamas auf Israel häufen sich die Straftaten an öffentlich gezeigten Israel-Flaggen. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel wurden in Deutschland mindestens 176 israelische Flaggen geschändet oder gestohlen. Das ging aus Recherchen des „Spiegel“ bei den Innenministerien der Bundesländer hervor.

In 104 Einzelfällen sollen Flaggen, vor allem an öffentlichen Gebäuden, herunter­gerissen, geklaut, angezündet oder auf anderem Weg zerstört worden sein. Nordrhein-Westfalen berichtet dem Spiegel von 35 gestohlenen und 11 verbrannten weiß-blauen Fahnen mit dem Davidstern.

Andere Bundesländer äußerten sich dagegen eher grob: In Baden-Württemberg registrierte die Behörden Vorfälle „im niedrigen dreistelligen Bereich“, Niedersachsen im „unteren zweistelligen Bereich“, ebenso Schleswig-Holstein und Hessen.

Im niedersächsischen Stade sind am 12. Oktober – keine Woche nach dem Kriegsausbruch – junge Männer ins historische Rathaus eingedrungen, um eine aus Solidarität angebrachte Israel-Flagge herunterzureißen. In Giengen (Baden-Württemberg) versuchte ein Täter, das Rathaus in Brand zu stecken, was ihm nicht gelang. Er stahl eine israelische und eine ukrainische Flagge und schlug zwei Scheiben ein.

Das Innenministerium in Bayern teilte auf Anfrage mit, die Attacken auf Flaggen oder Fahnen seien in der Statistik nicht recherchierbar. Sowohl in Passau als auch in Augsburg kam es Mitte Oktober zu Vorfällen, bei denen Flaggen heruntergerissen wurden. In Bamberg soll ein bislang Unbekannter mit einer israelischen Fahne seine Schuhe abgewischt und die Flagge dann in einen Papierkorb geworfen haben.

Wer eine öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates oder ein Hoheitszeichen eines solchen Staates, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht, macht sich strafbar. Der Person droht gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. (Tsp)

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