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Journalist Kai Diekmann, ehemaliger Chefredakteur der „Bild“ von 2001 bis 2015.

© IMAGO/Panama Pictures

Niederlage für Kai Diekmann: Hamburger Gericht verbietet Äußerungen zu Kohl-Söhnen

In seiner Autobiografie soll der Ex-„Bild“-Chef unangemessen über Peter und Walter Kohl geschrieben haben. Vor Gericht erzielten die Brüder nun eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag.

Eine Zivilkammer des Hamburger Landgerichts hat dem ehemaligen „Bild“-Chef Kai Diekmann Äußerungen zu den beiden Söhnen des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU) in seinem Buch verboten. Die beiden Söhne bekamen bei drei von fünf strittigen Passagen Recht, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP am Freitag. Demnach erließ die Kammer am Dienstag einstweilige Verfügungen gegen den Verlag Penguin Random House.

Walter und Peter Kohl waren wegen einiger Aussagen in Diekmanns Buch „Ich war Bild“ gerichtlich gegen den Verlag vorgegangen. Bei den Passagen ging es um finanzielle Auseinandersetzungen beim Erbe der Mutter.

Bereits gedruckte Bücher sind von der einstweiligen Verfügung ausgenommen und sind weiterhin erhältlich. Die Verfügung gilt erst für kommende Auflagen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können Beschwerde dagegen einlegen.

Die einstweilige Verfügung sei eine „krachende Niederlage“ für Diekmann und den Verlag, sagte Walter Kohl dem „Spiegel“ laut Mitteilung vom Freitag. Der Beschluss zeige, dass Diekmann in seinem Buch „mit Unwahrheiten und Halbwahrheiten“ arbeite. Der Aussage, er und sein Bruder hätten ihren Vater als „reine Gelddruckmaschine“ betrachtet, sei „durch das Gericht die Grundlage entzogen“ worden. (AFP)

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