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Björn Höcke.

© dpa/Silas Stein

Update

Nach Verwendung von SA-Parole: Thüringer AfD-Chef Höcke muss sich wegen NS-Vokabular vor Gericht verantworten

Das Landgericht Halle ließ am Mittwoch die Anklage der Staatsanwaltschaft zu. Der Vorwurf gegen den AfD-Chef: Höcke soll bei einer Rede im Mai 2021 eine verbotene Losung benutzt haben.

| Update:

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular vor Gericht.

Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zu, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Allerdings soll das Verfahren - anders als von der Anklagebehörde gefordert - nicht vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden.

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Warum muss sich Höcke vor Gericht verantworten?

Höcke soll Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Bei der Veranstaltung waren etwa 250 Zuhörer zugegen.

Höcke soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung handele, so der Vorwurf.

Die Kammer des Landgerichts sei der Auffassung gefolgt und habe nun die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Mai dieses Jahres Anklage gegen Höcke erhoben. In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke „die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt“, teilten die Strafverfolger damals mit.

7
Mal wurde bei Höcke bereits die Immunität aufgehoben (nach eigenen Angaben).

Weitere Anklage gegen Höcke wegen Volksverhetzung

Erst Anfang dieses Monats hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtags nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Ausschusskreisen den Weg für eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) gegen Höcke freigemacht.

Außer den drei AfD-Abgeordneten stimmten demnach alle anwesenden Parlamentarier der erneuten Aufhebung der Immunität Höckes zu. Der AfD-Politiker selbst äußerte auf der Plattform X (früher Twitter), seine Immunität sei bereits zum siebten Mal aufgehoben worden. Er schrieb von einer „Justizkeule gegen Dissidenten“.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft Höcke vor, sich durch einen Beitrag beim sozialen Netzwerk Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben. (tsp/AFP/dpa)

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