zum Hauptinhalt
Der russische Staatspräsident Wladmir Putin.

© Reuters/Sputnik

Wegen Misshandlung von Gefangenen: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Russland zu Entschädigungen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland zu Entschädigungszahlungen verurteilt. Unter anderem habe Moskau gegen das Folterverbot verstoßen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland zu Entschädigungszahlungen in Höhe von jeweils 20.000 Euro an Gefangene verurteilt, die in russischen Gefängnissen als „Ausgestoßene“ misshandelt wurden.

Das Gericht in Straßburg sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die elf Kläger in der Gefängnishierarchie ganz unten standen und als solche „Parias“ unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt waren.

Unter Androhung und auch Ausübung von Gewalt seien ihnen niedere Arbeiten zugewiesen und Grundbedürfnisse wie Bettzeug, Hygiene und medizinische Versorgung verweigert worden. Dies habe zu seelischen und körperlichen Leiden über die Haftzeit hinaus geführt.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Die Kläger hatten zwischen 2013 und 2017 ihre Beschwerde beim EGMR eingereicht. Nach ihren Angaben wurden die Praktiken vom Gefängnispersonal erlaubt und stillschweigend gebilligt.

Nach Ansicht der Richter hat Moskau gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und damit gegen das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen.

Die Richter beriefen sich auf die Aussagen der Inhaftierten wie auch auf wissenschaftliche Untersuchungen über die Bedingungen in russischen Gefängnissen sowie das Versäumnis Moskaus, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Die Tatsache, dass die Misshandlungen nicht direkt vom Gefängnispersonal begangen worden seien, mindere nicht die Verantwortung des Staates, stellten die Richter weiter fest. Denn die russischen Behörden hätten keine Maßnahmen zu ihrem Schutz oder zur Verbesserung der Haftbedingungen im Allgemeinen ergriffen.

Russland trat 1998 der Europäischen Menschenrechtskonvention bei, deren Einhaltung vom EGMR geahndet wird. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine im vergangenen Jahr wurde Moskau jedoch aus dem Europarat ausgeschlossen. (AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false