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Ursula von der Leyen (rechts), Präsidentin der Europäischen Kommission, und Salome Surabitschwili, Präsidentin von Georgien

© dpa/AP/Virginia Mayo

Langwieriges Prozedere erwartet: Georgien und Moldau beantragen EU-Mitgliedschaft

Nach der Ukraine haben auch Georgien und Moldau den Wunsch geäußert, der EU beizutreten. Bis die Kommission eine Einschätzung abgibt, kann es noch dauern.

Georgien hat offiziell einen Antrag für die Aufnahme in der Europäischen Union (EU) eingereicht. "Wir beantragen heute die EU-Mitgliedschaft", erklärte am Donnerstag Regierungschef Irakli Garibaschwili nach der Unterzeichnung des Antrags. Georgien sei ein "europäischer Staat".

Auch die Republik Moldau hat offiziell einen Antrag für die Aufnahme in die Europäische Union (EU) eingereicht. Dies teilte die Präsidentschaft in Chisinau am Donnerstag mit. Zuvor hatte bereits die Ukraine ihre Bewerbung beim Rat der EU eingereicht. Die EU-Kommission werde nun eine erste Einschätzung abgeben. Dies dauere in der Regel ein bis anderthalb Jahre, sagte der EU-Vertreter.

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Die EU-Kommission plädiert indes dafür, dass sich zunächst die EU-Staats- und Regierungschefs mit dem Ersuchen der Ukraine befassen. Das müsse auf höchster politischer Ebene debattiert werden, sagte ein Kommissionssprecher. Die Frage soll nach Angaben aus EU-Kreisen beim informellen Gipfel der 27 Staats- und Regierungschefs nächste Woche in Frankreich Thema sein. Über einen Beitritt zur Europäischen Union entscheiden schlussendlich die EU-Länder.

Wenige Tage nach dem russischen Angriff auf sein Land hatte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj die „unverzügliche Aufnahme der Ukraine“ in die EU nach einem Sonderverfahren gefordert. Der EU-Beamte sagte, die Mitgliedsstaaten seien uneins über den Beitritt, einige seien zurückhaltend. Trotzdem könnte es Auswirkungen auf die Erweiterungspolitik der EU geben: „Die Situation und was in der Ukraine passiert ist, wird neue Parameter schaffen und starke Auswirkungen für die Union haben“, sagte er.

[Lesen Sie auch: Mitgliedschaft im Eilverfahren?: Das müssen Sie zum möglichen EU-Beitritt der Ukraine wissen (T+)]

Ein Beitritt zur Union der derzeit 27 Staaten ist in der Regel enorm kompliziert und langwierig. Grundsätzlich kann nach Artikel 49 des EU-Vertrags jeder europäische Staat die Aufnahme beantragen, sofern er vorgegebene EU-Grundwerte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit achtet. Praktisch muss zuvor aber etwa EU-Recht in nationales Recht umgesetzt werden.

Selbst für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen gelten strenge Anforderungen. Derzeit gibt es schon fünf Kandidaten: Serbien, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und die Türkei. Deren Beitrittsverhandlungen kommen aber seit mehr als 20 Jahren nicht vom Fleck. (AFP/dpa)

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