zum Hauptinhalt
Katharina Dröge vor dem Fraktionssaal: „Intensivste“ Diskussionen

© dpa/Kay Nietfeld

Wie geht es weiter?: Ampelkoalition lässt sich Zeit bis September

Das Heizungsgesetz wird diese Woche nicht vom Parlament verabschiedet, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Was passiert jetzt?

Es ist wie ein Zeichen für den Zustand der Bundesregierung. Statt zu einem gemeinsamen Statement luden Grüne und FDP am Donnerstagnachmittag separat ein – die SPD ließ es bleiben. Offenbar hielt sie es nicht für nötig, zu erklären, wie es nun für das Heizungsgesetz weitergeht.

Am Mittwochabend entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das lange umstrittene Gebäudeenergiegesetz nicht vom Bundestag verabschiedet werden dürfe. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte geklagt, weil die Ampel-Regierung das Gesetz im Eilverfahren durch den Bundestag peitschen wollte.

Nun steht, kurz nach halb drei, Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge vor dem Sitzungssaal ihrer Fraktion. Zuvor hatten die drei Ampel-Parteien eine Erklärung abgegeben, das Heizungsgesetz soll in der nächsten regulären Sitzungswoche, also Anfang September, auf die Tagesordnung kommen, in der Form, wie der Ausschuss für Klimaschutz und Energie den Entwurf verabschiedet habe. So werde man „zustimmen“.

Die Entscheidung aus Karlsruhe ist eine Mahnung.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD)

Dieser Satz ist vor allem für die Grünen wichtig, die fürchten, dass Teile der FDP versuchen könnten, das in liberalen Kreisen ungeliebte Heizungsgesetz weiter aufzuweichen. Für die Grünen ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schmerzhaft, das Gesetz ist maßgeblich in ihrem Interesse, damit die Wärmeerzeugung in Deutschland klimaneutraler wird.

Bundestagspräsidentin Bas warnt vor weiteren Eilverfahren

Um das Gesetz zu verabschieden, waren sie der FDP in nächtlichen Sitzungen weit entgegengekommen, hatten aber darauf bestanden, das Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Dass es nun doch erst im September beschlossen werden soll, ist für sie ein Schlag.

Dröge sagt, sie hätten eine Sondersitzung „erwogen“, doch wegen „intensivster“ und „aufgeheizter“ Diskussionen hätten die Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Parteien sich dagegen entschieden. Auch, weil es nötig sei, parlamentarische Beratungsprozesse zu schützen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Ob es ein Fehler war, dass die Grünen das Gesetz durchs parlamentarische Verfahren hetzen wollten? „Alle drei Ampelfraktionen finden es wichtig, dass die Menschen im Land Klarheit haben.“

Ist der Zeitplan wirklich allen so wichtig? Eine halbe Stunde später, 15 Uhr, hat FDP-Fraktionschef Christian Dürr zum Statement geladen. Er sagt, er könne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts „sehr gut nachvollziehen“. Es sei aber „nicht notwendig“ beim Gesetz selbst Änderungen vorzunehmen. Soll heißen: Die FDP wird sich daran halten, das Gesetz im September zu beschließen.

Es ist Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD), die warnt: Die Entscheidung aus Karlsruhe sei eine „Mahnung“. „In sämtlichen zukünftigen Gesetzgebungsverfahren müssen alle Beteiligten ausreichend Zeit für ihre Beratungen haben – insbesondere die Abgeordneten und die Sachverständigen“, sagte sie dem Tagesspiegel.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false