zum Hauptinhalt
(Symbolbild)

© picture alliance/dpa

Entscheidung des Landgerichts: Potsdamer Fahrraddieb nach Haft-Urteil auf freiem Fuß

Ein zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilter Fahrraddieb muss nun doch nicht hinter Gitter – zumindest vorerst.

Von

Ein zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilter Fahrraddieb ist vom Landgericht Potsdam wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Der Mann habe gegen das vor zwei Wochen ergangene Urteil Berufung eingelegt, bestätigte der Sprecher des Amtsgerichts, Oliver Kramm, am Montag. Auf eine Haftbeschwerde des Verteidigers habe das Landgericht als nächste Instanz dann den Haftbefehl bis zur Rechtskraft des Urteils mit Auflagen außer Vollzug gesetzt, erklärte Gerichtssprecher Sebastian Hentschke. Zuerst hatte die Zeitung „B.Z.“ darüber berichtet.

Das Landgericht habe keine Fluchtgefahr gesehen, weil der 37-Jährige zu allen Verhandlungen vor dem Amtsgericht erschienen sei, obwohl ihm die drohende Haftstrafe bewusst gewesen sei, erklärte Hentschke. Allerdings muss sich der 37-Jährige bis zur Berufungsverhandlung regelmäßig bei der Polizei melden.

Dem Fahrraddieb konnten in dem Prozess vor dem Amtsgericht sieben Taten eindeutig nachgewiesen werden, bei denen er hochwertige Fahrräder in Potsdam gestohlen hatte. Nach der Verurteilung zu drei Jahren Haft wurde er zunächst in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Ob der vorbestrafte Mann weitere Diebstähle begangen hat, werde noch ermittelt, so die Polizei. Gegenüber der „B.Z.“ äußerte sich Potsdams Polizeichef Christian Hylla enttäuscht über die Entscheidung - weil er weitere Straftaten befürchtet.

Potsdam gilt als Hochburg für Fahrraddiebe. Allerdings hatte die Potsdamer Polizei unter Chef Hylla zuletzt mehrere Ermittlungserfolge verkünden können. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false