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Ein Mann drillt auf einem Feld mit dem Traktor in den trockenen Boden eine Zwischenfrucht zur Bodenverbesserung.

© dpa/Patrick Pleul

„33 Jahre nach der Wiedervereinigung“: Ost-West-Lohnangleichung in der Landwirtschaft beschlossen

Die Ost-West-Angleichung der Löhne in der Landwirtschaft sind beschlossene Sache. Damit gehen deutliche Lohnsteigerungen, insbesondere in Ostdeutschland, einher.

Die Angleichung der Löhne zwischen Ost und West für Beschäftigte in der Landwirtschaft ist beschlossene Sache.

Die Gewerkschaft IG BAU und die Landesverbände-Ost des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) haben sich in Teltow auf die Annahme einer Tarifeinigung aus dem vergangenen Herbst verständigt, wie die Gewerkschaft am Montag in Frankfurt mitteilte.

„33 Jahre nach der Wiedervereinigung haben wir endlich gleiches Einkommen in Ost und West für die Beschäftigten in der Landwirtschaft“, sagte der stellvertretende IG-Bau-Bundesvorsitzende Harald Schaum.

In Ostdeutschland sind laut Gewerkschaft rund 74.500 Frauen und Männer sozialversicherungspflichtig in der Landwirtschaft beschäftigt, bundesweit etwa eine Viertelmillion.

Der GLFA und die IG BAU hatten sich bereits im Oktober auf eine bundesweite Vereinheitlichung der Löhne und Gehälter für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft geeinigt.

Demnach bekommen rückwirkend zum 1. Oktober 2022 Tarifarbeiter mindestens 14,50 Euro die Stunde und Meister mindestens 16,50 Euro. Damit gingen teils deutliche Lohnsteigerungen, insbesondere in Ostdeutschland, einher.

Zusätzlich erhielten Beschäftigte in Vollzeit eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie zum Inflationsausgleich von 350 Euro.

Die sogenannte „Bundesempfehlung für Landarbeiter“ hat eine Laufzeit bis Ende dieses Jahres. Die Mitgliedsverbände der GLFA mussten die Tarifeinigung in regionalen Verhandlungen mit der IG BAU umsetzen, in der Folge kam es zu Verzögerungen. (dpa)

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