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Die EU-Kommission wirf X vor, Falschinformationen zu verbreiten.

© AFP/LOIC VENANCE

Wegen „illegaler Inhalte“: EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Onlinedienst X

Twitters Nachfolger X hat erneut Ärger mit der EU-Kommission: Wegen der Verbreitung von Falschinformationen nimmt die Behörde Ermittlungen auf. Eine Untersuchung soll es auch zum blauen Haken geben.

Wegen der Verbreitung von Falschinformationen hat die EU-Kommission ein formales Verfahren gegen den Onlinedienst X (ehemals Twitter) eröffnet. Die Behörde habe unter anderem wegen der „Verbreitung illegaler Inhalte“ Untersuchungen unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) eingeleitet, teilte die Kommission am Montag mit. Auf eine Informationsanfrage aus Brüssel habe das US-Unternehmen keine zufriedenstellende Antworten geliefert.

Die Kommission will nach eigenen Angaben zudem überprüfen, ob die sogenannten blauen Haken auf der Plattform „täuschend“ wirken können. Inhaber Elon Musk hatte auf X ein Abo-Modell eingeführt, mit dem sich Nutzerinnen und Nutzer den blauen Haken kaufen können. Der Haken hatte zuvor die Echtheit der Profile von etwa Institutionen und Prominenten angezeigt. Die Kommission vermutet zudem, dass X nicht ausreichend Daten zu Werbeanzeigen auf der Plattform herausgibt.

Brüssel hatte X im Oktober bereits wegen der Verbreitung von Falschinformationen im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Israel und der Hamas verwarnt. Große Internetkonzerne sind unter dem Ende August in Kraft getretenen DSA unter anderem verpflichtet, gegen Desinformationen auf ihren Plattformen vorzugehen. Auf X gibt es nach einer Studie der EU-Kommission den größten Anteil solcher Falschinformationen.

Kritiker werfen Inhaber Elon Musk vor, seit der Übernahme von Twitter im vergangenen Jahr die Moderation von Inhalten und das Vorgehen gegen Hassrede und Falschinformationen stark zurückgefahren zu haben.

X erklärte am Montag, das Unternehmen verpflichte sich weiterhin zur Einhaltung des Gesetzes für digitale Dienste und kooperiere mit den Behörden. Der Regulierungsprozess müsse „frei von politischem Einfluss“ bleiben, hieß es in der Erklärung weiter. X wolle ein „sicheres und inklusives Umfeld für die Nutzerinnen und Nutzer schaffen und gleichzeitig die Meinungsfreiheit schützen“. (AFP)

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