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Warten auf die Energiehilfe für Studierende.

© dpa/Ralf Hirschberger

200 Euro Energiegeld: Berlin schafft Voraussetzung für Auszahlung der Studierendenhilfe

Der Senat beschließt die Verordnung, damit Studierende das lang erwartete Energiegeld vom Bund erhalten können. Als Nächstes erstellen die Hochschulen Listen aller Antragsberechtigten.

Das Land Berlin hat die rechtlichen Voraussetzungen für die Auszahlung des 200-Euro-Energiegeldes an Studierende und Fachschüler:innen geschaffen. Die dafür nötige Rechtsverordnung wurde am Dienstag im Senat verabschiedet, diese wurde gemeinsam von Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) und Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) eingebracht.

Die 31-seitige Rechtsverordnung regelt die Organisation, sie muss von allen Bundesländern verabschiedet werden. Berlin gehört zu den ersten, die das jetzt machen. Das Geld selbst wird dann über die Bundeskasse ausgezahlt.

Die Energiehilfe wurde im September vom Bundeskabinett im Rahmen des dritten Entlastungspakets beschlossen. Wegen der Verzögerungen bei der Auszahlung ist es zwischen Bund und Ländern zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen.

Studierende sollen die Energiehilfe über das Onlineportal einmalzahlung200.de beantragen. Die Hochschulen müssen dafür zuvor die Liste aller Berechtigten erstellen: Das sind die Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren. Die Hochschulen erzeugen für ihre Studierenden auch personalisierte Zugangsschlüssel sowie eine PIN. Ohne diese sind Anträge nicht möglich. Wissenschaftssenatorin Gote erklärte, die Hochschulen würden diese Listen jetzt umsetzen.

Die Studierenden müssen sich auf dem Antragsportal zusätzlich mit einer Bund-ID ausweisen, für die wiederum ein elektronischer Personalausweis oder ein persönliches Elster-Zertifikat nötig ist. Wegen der Vielzahl der Schritte rechnen die Studierendenvertretungen mit einem großen Beratungsbedarf.

Ab wann genau die Anträge möglich sind, ist noch offen. In der Pressemitteilung von Gote und Busse ist von Mitte März die Rede. In der vergangenen Woche war ein Brief von Busse – die gerade Vorsitzende der Kultusministerkonferenz ist – an Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bekannt geworden, in dem der 15. März festgelegt ist. Dieser wurde dann auch vom Land Sachsen-Anhalt bestätigt, das die Antragsplattform programmiert hat.

Die Länder streben auf jeden Fall einen bundeseinheitlichen Start der Auszahlung an. Stark-Watzinger dagegen wäre es am liebsten, die Länder würden separat beginnen: die schnellen möglichst sofort, die anderen später.

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