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Auf diesem Foto aus dem Dezember 2016 ist die nun gestorbene Queen mit ihrem ebenfalls verstorbenen Ehemann Prinz Philip (beide Mitte) zu sehen sowie mit Charles und Camilla (links) und Prinz William und seiner Frau, Herzogin Catherine.

© AFP / AFP/DOMINIC LIPINSKI

Charles III. hat vor allem rituelle Aufgaben: Welche Befugnisse britische Monarchen haben

Mit dem Tod seiner Mutter Queen Elizabeth II. ist Charles automatisch König geworden. Auf ihn warten nun eine Vielzahl an – meist rituellen – Funktionen.

Die Rolle des britischen Monarchen ist vor allem zeremonieller Natur. Vom jeweiligen Regenten wird erwartet, dass er oder sie sich nicht in politische Angelegenheiten einmischt. Als Staatsoberhaupt hat der Monarch jedoch auch einige verfassungsmäßige Befugnisse.

Die Rolle des Monarchen im britischen Parlament

Das Parlament ist das höchste Gesetzgebungsorgan des Vereinigten Königreiches und besteht aus dem Abgeordnetenhaus (House of Commons), dem Oberhaus (House of Lords) und der Krone, also dem Königshaus. Das Königshaus ist der älteste Teil des britischen Regierungssystems, über die Jahrhunderte wurde seine Macht allerdings deutlich ausgehöhlt und beschränkt sich heute weitgehend auf Rituale.

Der britische Monarch setzt die Regierung ein ...

Am Tag nach einer Parlamentswahl fordert der jeweilige Monarch den Chef derjenigen Partei zur Regierungsbildung auf, welche die meisten Sitze im Unterhaus gewonnen hat.

... und eröffnet alljährlich die Sitzungsperiode des Parlaments

Der Monarch eröffnet alljährlich in einer prunkvollen Zeremonie die Sitzungsperiode des Parlaments und verliest das Regierungsprogramm für die kommenden zwölf Monate. Auftakt ist eine Prozession des Königs oder der Königin vom Buckingham-Palast zum Parlamentsgebäude.

Bereits im Mai 2022 hat Charles seine Mutter bei der Parlamentseröffnung vertreten und die Rede der Queen vorgelesen (Archivbild).

© AFP/BEN STANSALL

Dort begibt sich der Monarch zum House of Lords. Ein als Black Rod bekannter Beamter wird losgeschickt, um die Abgeordneten des Unterhauses zusammenzurufen, und dem Monarchen wird als Symbol der Unabhängigkeit des Parlaments von der Monarchie die Tür vor der Nase zugeschlagen.

Vor einer Parlamentswahl löst der Monarch das Parlament formell auf.

Königliche Zustimmung zu Gesetzen

Nachdem beide Parlamentskammern einem Gesetzentwurf zugestimmt haben, wird er an den Monarchen weitergeleitet, der ihm zustimmt und damit in Kraft setzt. Theoretisch könnte der jeweilige König oder die Königin die Zustimmung verweigern. Zuletzt hatte Queen Anne im Jahr 1708 von diesem Vorrecht Gebrauch gemacht.

Regelmäßige Treffen mit den Regierungschefs

Queen Elizabeth II. hielt während ihrer sieben Jahrzehnte auf dem Thron mit allen Premierministern wöchentliche Treffen ab, in denen die Regierungschefs ihr von ihren Vorhaben und Sorgen berichten konnten. „Sie sagen mir was los ist und ob sie Probleme haben, und manchmal kann ich auf irgendeine Weise helfen“, sagte die Queen 1992 in einem Dokumentarfilm über ihre Rolle bei den Treffen. „Sie wissen, dass ich unparteiisch bin, und es ist ein gutes Gefühl, so etwas wie ein Schwamm zu sein.“

Das Ernennen von Lords und Rittern

Der Regent oder die Regentin kann Lords als Mitglieder des Oberhauses ernennen, tut dies jedoch nur in Absprache mit der Regierung.

Der britische Veteran des Zweiten Weltkriegs, Hauptmann Tom Moore, wurde in den Ritterstand erhoben, weil er während der Koronavirus-Pandemie über 32 Millionen Pfund für den staatlichen Gesundheitsdienst gesammelt hat. 

© AFP/Chris Jackson

Zudem schlägt der Monarch verdiente Bürger zum Ritter. Dazu legt die Regierung ihm alljährlich eine Liste mit Nominierten vor.

Eingreifen bei Verfassungskrisen

Im Falle „schwerer Verfassungskrisen“ kann der britische Monarch entgegen dem Ratschlag der Regierungsmitglieder handeln. Dies ist jedoch in der Moderne noch nie vorgekommen.

Kirchenoberhaupt

Als weltliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche kann der Monarch Bischöfe und Erzbischöfe ernennen. Dies erfolgt jedoch nur in Abstimmung mit einem Kirchengremium. (AFP)

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