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Das jetzige Verfahren zum Dosenpfand ist eine reine Übergangsregelung. Handel und Industrie hatten Ende vergangenen Jahres verbindlich zugesagt, bis zum 1.

Die Deutsche Telekom muss sich als ehemaliges Monopolunternehmen ihre Preise von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigen lassen. Um die Preise bestimmen zu können, benutzt die Behörde ein Preissetzungsverfahren (PriceCap-Verfahren, siehe Bericht Seite 19).

Für die Wirtschaft kommt die Pfandpflicht nicht überraschend. Die 1991 geschaffene und 1998 novellierte Verpackungsverordnung schreibt eine Pfandpflicht vor, wenn der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen im Handel unter 72 Prozent fällt.