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Von Corinna Visser Es ist ein immer wiederkehrendes Ritual: Alljährlich listet der Bund der Steuerzahler auf, wo Bund, Länder und Gemeinden Geld für unsinnige oder überflüssige Projekte verschwendet haben. Es sind immer so um die fünf Prozent der Gesamtausgaben, die unter die Rubrik Prunk, Protz und Verschwendung fallen.

Nach EURecht sind Verträge, die Autohändler ausschließlich an einen Hersteller binden, eigentlich nicht erlaubt. Der Automobilbranche wurde mit der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO, siehe Bericht auf dieser Seite), eine Ausnahme gewährt.