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Das Justizzentrums Potsdam

© Andreas Klaer

Prozess wegen Brand in Psychiatrie: 22-Jähriger soll in Potsdamer Klinikzimmer gezündelt haben

Ein Psychiatriepatient des Bergmann-Klinikums soll in seinem Zimmer einen Brand gelegt haben - vermutlich mit einem einfachen Feuerzeug.

Was einen jungen Psychiatriepatienten bewogen haben könnte, sein eigenes Zimmer anzuzünden, wird wohl ein Geheimnis bleiben: „Ich habe eine Tat begangen, aber ich war nicht ich. Ich kann mich daran so gut wie gar nicht erinnern“, sagte der 22-jährige Beschuldigte beim gestrigen Prozessbeginn (15.12.) am Landgericht Potsdam. Zuvor entschuldigte er sich „bei den Opfern, die unter der Tat gelitten haben“. Am 22. Juni 2023 soll der junge Mann ein Feuer in der Psychiatrie des Ernst von Bergmann-Klinikums gelegt haben. Den Sachschaden schätzt Anklage auf 83.500 Euro.

Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet der Beschuldigte unter einer schizoaffektiven Störung. Bei dieser Krankheit mischen sich Stimmungsstörungen mit Wahnzuständen und Halluzinationen. Sein Vater sei Alkoholiker gewesen, berichtete er, auch seine Mutter sei psychisch krank gewesen. Die zehnte Klasse schloss er an einer Potsdamer Gesamtschule ab, danach lebte er in betreuten Wohneinrichtungen, später in einem Obdachlosenheim. Heute ist er in der forensischen Psychiatrie in Eberswalde untergebracht.

Ich habe eine Tat begangen, aber ich war nicht ich.

Beschuldigter im Prozess

Zwei Pflegekräfte beschrieben den Beschuldigten als anstrengenden, auch aggressiven Patienten. In der Nacht der Tat soll er mehrfach Kontakt gesucht haben: Er wollte telefonieren, Tee trinken, hatte Redebedarf. Schließlich habe er Medikamente bekommen und sei wieder auf sein Zimmer gegangen. Kurz darauf sei ein Knall zu hören gewesen. Die Krankenschwester rannte nach eigener Aussage zum Zimmer, dort habe es vor dem Schrank gebrannt. Die 20 Patienten, für die die zwei Pflegekräfte in der Nachtschicht verantwortlich waren, mussten evakuiert werden.

Ein forensischer Gutachter, der den Brandort untersucht hat, sagte vor Gericht, dass das Feuer wohl im Kleiderschrank ausgebrochen sei, vermutlich seien Textilien angezündet worden. Ein Versehen, beispielsweise durch eine brennende Zigarette, sei äußerst unwahrscheinlich. Vor Ort habe man ein angebranntes Feuerzeug gefunden. Rauchutensilien und Feuerzeug durfte der Patient immer bei sich haben, schilderten die Zeuginnen und der Beschuldigte selber. Der Prozess wird Freitag, den 22. Dezember, fortgesetzt.

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