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Susanne Hoffmann (CDU), Ministerin der Justiz.

© dpa / Soeren Stache

Waldstadt-Mord beschäftigt den Landtag: Risikoprognose erwies sich als „tragisch falsch“

Im März soll ein Mann in Potsdam seine Ex-Partnerin getötet haben - wenige Monate nach seiner Entlassung aus einer psychiatrischen Klinik. Die Justizministerin sieht keine Behördenversäumnisse.

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) sieht keine Behördenversäumnisse im Zusammenhang mit der brutalen Tötung einer Frau in Potsdamer Stadtteil Waldstadt. Das habe eine fachaufsichtliche Prüfung der mit dem Fall befassten Stellen ergeben, machte sie am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags deutlich.

Allerdings habe sich eine Risikoprognose, die die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Frankfurt/Oder in Bezug auf den nun angeklagten Mann nur rund zwei Wochen vor der Bluttat getroffen habe, als „tragisch falsch erwiesen“, sagte sie. Dies könne sie wegen der – vom Grundgesetz geschützten – richterlichen Unabhängigkeit aber nicht bewerten. Die Justiz sei insgesamt „selbst unglücklich“ über den Vorgang, so Hoffmann.

Hätte der Angeklagte zurück in die Psychiatrie gehört?

Der mutmaßliche Mord vom 1. März wird wie berichtet aktuell vor dem Potsdamer Landgericht verhandelt, am Freitag sind erste Plädoyers geplant. Im Zuge des Verfahrens war auch die Frage gestellt worden, ob der wegen Gewalttaten gegen Frauen bereits vorbestrafte Täter überhaupt auf freiem Fuß hätte sein dürfen.

Schon in den 2010’ern war er zur Behandlung seiner vielfältigen Persönlichkeitsstörungen und Psychosen mehrere Jahre im Maßregelvollzug behandelt worden, nach seiner Freilassung hatten ihn die Behörden bis Dezember 2021 erneut für drei Monate in einer psychiatrischen Klinik in Eberswalde (Barnim) untergebracht – eine sogenannte Krisenintervention, weil er Auflagen wie ein Drogenverbot nicht eingehalten hatte.

Keine unvertretbare Entscheidung.

Justizministerin Susanne Hoffmann

Danach wurde er wie berichtet nach dem Willen der Frankfurter Richter gegen das fachliche Votum der behandelnden Ärzte wieder entlassen, auch bei einer folgenden Anhörung am 16. Februar blieb das Gericht bei dieser Auffassung – trotz einer Warnung der Bewährungshelferin, die damalige Partnerin des Mannes könne zum Opfer werden. Ministerin Hoffmann sagte, bei dieser vertraulichen Anhörung habe es kein einheitliches Bild für eine Risikoprognose gegeben.

Die rechtlichen Anforderungen für freiheitsentziehende Maßnahmen seien hoch. Mit Blick auf das Anhörungsprotokoll sagte Hoffmann, es sei „keine unvertretbare Entscheidung“. Zuvor hatten Abgeordnete aus der Landtagsopposition – Péter Vida von den Freien Wählern, Andrea Johlige (Linke) und Lena Kotré (AfD) – wiederholt kritische Fragen zu dem Vorgang gestellt.

Getötete Ex-Partnerin habe Probleme mit ihrem Mann „bagatellisiert“

Man habe stattdessen die Hoffnung gehabt, ihn in einer betreuten Wohnform auffangen zu können, so die Ministerin. Dann sei der Mann aber für die Bewährungshelfer nicht mehr erreichbar gewesen, weshalb er in der Folge zur Fahndung ausgeschrieben wurde – allerdings erst kurz nach der Tat.

Die Ministerin sagte auch, die getötete Ex-Partnerin habe gegenüber den Behörden die Probleme mit ihrem Mann „bagatellisiert“, ihn in Schutz genommen und erklärt, sie habe die Lage im Griff. Im Prozess war von mindestens zwei gewalttätigen Vorfällen im Winter vor der Tat die Rede. Die Ministerin sagte, trotz einiger niedrigschwelliger Verstöße gegen Bewährungsauflagen habe sich der Angeklagte immer auch kooperativ gegenüber den Behörden und Ärzten gezeigt.

Der Gerichtspsychiater hatte am Mittwoch in seinem Gutachten zum Prozess von einer manipulativen Informationspolitik des Mannes gegenüber Behörden gesprochen. Dem Angeklagten attestierte er unter anderem extreme Verlustängste – gepaart mit Kompromissunfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass die Ex-Partnerin aus Eifersucht und unter dem Einfluss von Amphetaminen mit etlichen Messerstichen getötet wurde.

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