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Ein nicht vorhandenes Arbeitszimmer, das in der Steuererklärung angegeben wurde, die schwarz angestellte Putzfrau oder gar geheime Gelder im Ausland: alles Grund genug, um die Steuerfahnder (siehe Bericht Seite 15) vor der Tür stehen zu haben. Die Steuerfahndungsstellen ermitteln, ob die Steuern rechtmäßig bezahlt werden.